Eltern Bedarfsgemeinschaft, Schulden auf mich (Jobcenter)?

4 Antworten

Nein gibt es nicht !

Die zu Unrecht bezogenen Leistungen wurden dir ja schon erlassen, die deine Eltern für dich als minderjähriges Kind bekommen haben.

Den Antrag den ein Elternteil gestellt hat, hat es in Vertretung für alle BG - Bedarfsgemeinschaftsmitglieder gestellt, da muss also nicht jeder volljährige selber unterschreiben.

Und wenn Du dann zu Unrecht Leistungen bezogen hast, dann wirst Du diese auch erstatten müssen bzw.der Betrag wird dann in Raten vom laufenden Bedarf abgezogen, bis die Schulden getilgt sind.

NurDichA 
Fragesteller
 10.02.2022, 13:46

Das Geld habe ich aber nicht bekommen sondern die Eltern

isomatte  10.02.2022, 15:01
@NurDichA

Das spielt doch keine Rolle, sie haben es aber für deinen Bedarf erhalten und das ja sehr wahrscheinlich zu Unrecht, denn sonst hättest Du gegen die Forderung einen Widerspruch eingelegt und ggf.vor dem Sozialgericht geklagt und dich nicht auf den Paragraf 1629 a BGB - beschränkte Minderjährigenhaftung berufen.

Wenn Du die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt hättest, dann hättest Du diese erlassenen 300 € ja auch zahlen müssen, obwohl nicht Du, sondern deine Eltern für dich diese Leistung erhalten haben.

Ganz so einfach ist es nicht. Du hast mutmaßlich als minderjährige Person als Teil der BG zu viel Geld vom Jobcenter bekommen, was dieses natürlich zurück haben will.

Die Tatsache, daß mutmaßlich Deine Eltern das Geld für Dich bekommen haben, ändert daran nichts. Leistungsberechtigte/r warst in dem Fall Du.

was mich da retten kann?

Vorbehaltlich der Korrektheit der Forderung kann Dich "retten", diese zu bezahlen :)

Du kannst Dir aber auch einen (Fach)Anwalt (für Sozialrecht) nehmen, der eventuell die Korrektheit der Forderung überprüft und Dich genauer über die sog. Minderjährigenhaftung informiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

wodurch alle Zahlungen die bevor ich 18 wurde stillgelegt wurden.

"stillgelegt" bedeutet nicht aus der Welt.

isomatte  10.02.2022, 15:09

In dem Fall schon, sonst würde die neue Forderung nicht nur noch 600 € betragen, also muss er sich nicht mehr informieren, da er mit dem Paragraf 1629 a BGB - schon Erfolg hatte.

Das sind in der Regel Summen, die überzahlt wurden... heißt, deine Eltern und alle im Haushalt lebenden Personen haben zuviel Geld für einen bestimmten Zeitraum bekommen (vielleicht hast du eine Ausbildung gemacht und Geld bekommen, was nicht angerechnet wurde).

Nun wird dieses Geld zurück gefordert, und da bist du der Ansprechpartner, weil es wahrscheinlich um dein Einkommen ging.

Wobei deine Eltern aber diese Kosten tragen sollten und nicht du....

das sind leistungen die du bezogen hast. die fordert das jc nun zurück

NurDichA 
Fragesteller
 10.02.2022, 11:59

naja nicht ich hab die gefordert sondern meine Eltern

talena87  10.02.2022, 17:36
@NurDichA

vor hundert jahren hab ich auch für die kinder leistungen bezogen und wurde überzahlt. das hab ich zurückgezahlt über einen längeren zeitraum, damit meine kinder damit ab 18 nicht belastet werden. wenn deine eltern im dauerbezug sind, wird ihnen das nicht so locker von der hand gehen. mach eine ratenzahlung ans jc und zahle es dort zurück.