EkSt Selbstzahler Reha-Aufenthalt?

2 Antworten

Wenn überhaupt wären das AB, aber ich wage doch stark zu bezweifeln, dass das FA dies anerkennen wird. Im Endeffekt lag hier keine medizinische Indikation vor, derzufolge du gezwungen gewesen wärst, diese Kosten auf dich zu nehmen. Somit fällt das in die private Lebensführung.

nein, da gibt es leider keine Möglichkeit

Werbungskosten auf keinen Fall, da die Kosten privat und nicht beruflich veranlasst waren.

außergewöhnliche Belastungen Belastungen auch nicht , da die Kosten nicht zwangsläufig entstanden sind. Dafür wäre eine medizinische Notwendigkeit erforderlich die nach §64 EStDV durch eine ärztliche Bescheinigung, die nach vorher ausgestellt wurde, nachzuweisen ist.