Sind ausgaben wie z.B. HP Instant Ink steuerlich als Werbungskosten anzusehen?
Hi,
Sind ausgaben wie z.B. HP Instant Ink steuerlich als Werbungskosten o.ä. anrechenbar?
Für die unter euch die das nicht kennen: Hp Instant Ink ist quais ein Dienst für Ersatzpatronen für Drucker, bei welchem die Gebühr vom Gewählten Tarif abhängig ist also bei 300 Seiten quasi 10€ für diesen Service beispielsweise. Da ich meinen Drucker für Bewerbungen etc. benötige wären dies ja auch "Werbungskosten" oder sehe ich da etwas falsch?
Vielen Dank schon eimal für die Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
jaein du brauchst halt nen nachvollziehbaren Prozentsatz da du den Drucker ja nicht nur für Bewerbungen nutzen wirst
ja, aber du hast eh die pauschale, 1056€ oder so, wenn du da nicht drüber kommst, ist es eh rosswurst
BessawieSchuhle
13.07.2017, 13:35
@012chris345
denkst du!^^
Ja das weis ich mit der Werbungskostenpauschale :) aber danke , komme ich recht locker drüber :D