Einwohnermeldeamt und Auskunftssperre?

2 Antworten

Bei der Beantragung muss die Auskunftssperre begründet werden. Und das geht, wie du schon richtig sagst, bei einer konkreten Gefahr.

Das hat folgenden Hintergrund:

Bei vorliegen einer Auskunftssperre wird geprüft ob eine Gefahr für dich vorliegt wenn jemand deine Adresse haben will. Hat man die Auskunftssperre z.B. wegen hauslicher Gewalt eingetragen, kann sehr schnell erkannt werden, wenn der gewalttätige Exmann die Anschrift haben will bzw. Exfrau.

Die Einrichtung einer vorsorglichen Auskunftssperre gegen mögliche nicht konkretisierte Gefahren ist nicht möglich.

Recht aktuell ist der Grünen Politiker Cem Özdemir. Nach Beleidigungen und Bedrohungen riet ihm die Polizei dazu, den Wohnsitz zu wechseln und eine solche Auskunftssperre zu beantragen. Also nur ein paar Groupies reichen da nicht aus