Eingriff ins Persönlichkeitsrecht?
Hey und zwar die folgende Situation:
Einige Leute aus meiner Stufe(Klasse) haben Musikkurs. Die Lehrerin hat gesagt, dass sie die Fingernägel, ALLE, kürzen müssen, um mit der Ukulele zu spielen. Darf sie das, oder kann man irgendwie im Gesetzbuch das Gegenteil nachweisen?( Ich meine, dass man es nicht machen muss)
6 Antworten
Um Ukulele spielen lernen zu wollen, muss man kurze Fingernägel haben. Das ist beim Gitarre spielen und bei vielen anderen Kunst- und Sportarten so. Das hat nix mit Eingriff in die Persönlichkeit zu tun. Wenn Du Deine Fingernägel nicht so schneiden willst, dass man damit Ukulele spielen kann, dann lass es sein.
Kein Lehrer darf Dich zwingen, irgendein Musikinstrument zu lernen, wenn Du es nicht willst.
es bliebe ja die Möglichkeit, noch ein Plektrum zu nehmen. Naja, diese langen Hexenkrallen sind auch nicht mehr schön
Es geht nicht um die rechte Hand, sondern um die linke...wo man mit den Fingerkuppen die Saiten gegen den Instrumentenhals drückt.... mit langen Grabschaufeln geht das nun mal nicht.
An Saiten mit Krallen rumspielen ist jetzt halt auch nicht vergnügungssteuerpflichtig...
Ich kenne kein Gesetz, das sich mit der Fingernagellänge beschäftigt. :-))
Mit langen Fingernägeln kann man einige Instrumente nicht spielen. Folglich ist es erforderlich, die Fingernägel zu kürzen. Man kann mit langen Fingernägeln eben nicht alle Tätigkeiten ausüben. Mit dem Persönlichkeitsrecht hat das wenig zu tun.
Da Ukulele spielen lernen nicht auf dem normalen Lehrplan steht, darf euer - regulärer - Musiklehrer euch nicht dazu zwingen (solange es nicht in der Schulordnung steht).
Wenn der Musikkurs aber als Wahlpflichtfach gewählt wurde, dann natürlich. Wie will man denn sonst spielen lernen?
Aber was ist, wenn das Pflich ist?