Ein Jahr Work and Travel in Kanada. Kann ich trotz Abmeldung aus Deutschland auf Heimatbesuch mit meinem Nebengewerbe arbeiten?

1 Antwort

Du meldest Dich doch nicht in Deutschland ab, nur weil Du 1 Jahr work&travel in Kanada machst. (Wenn Du denn ein Visum bekommst.)

Hast Du Dich schon mal über die Visum-Vergabe von Kanada informiert? http://www.working-holiday-visum.de/haeufige-fragen-whv-kanada.html

Das bedeutet, wenn Du hier bist, machst Du das, was Du willst. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass jemand während des working holiday Urlaub im Heimatland macht.

Und was den einmaligen Job angeht. Es ist die Frage des richtigen Timings, wann Du Deine working holiday-Zeit antrittst.

geradeheraus 
Fragesteller
 06.01.2018, 11:32

Laut dem neuen Meldegesetz vom 01.11.2015 ist es aber illegal in Deutschland gemeldet zu sein, ohne dort wirklich physisch zu leben.

Meine Idee wäre ja gewesen wieder bei Mutti "einzuziehen" und somit kosten zu sparen. Doch darüber habe ich viele verneinende Kommentare gelesen. Scheinanmeldung und Gefälligkeitsanmeldung ist da das Stichwort. Es ist mir auch ein Rätsel wie genau das von statten gehen soll, da es ja "eigentlich" jedem Frei überlassen ist zu wohnen wo er mag, aber der Staat sieht das scheinbar anders.

Mit dem einmaligen Job kann ich mir im besten Fall die verbleibenden 5 Monate es gut gehen lassen. Urlaub ist mehr die Bezeichnung, als weniger der Zweck dieser Reise in die Heimat.

Lachlan  09.01.2018, 09:46

Schon mal was von Zweitwohnsitz gehört? Melde den doch bei Mama an. Dann kannst Du auch die Post während Deiner Abwesenheit dorthin schicken lassen.

Was machst Du denn mit Deiner Wohnung? Abmelden - untervermieten - kündigen?