Darf eine Mitarbeiterin im Rathaus ohne meine Zustimmung meine Meldedaten einsehen und dann meinem Vater erzählen wieviele Wohnungen ich schon hatte?

4 Antworten

Hallo Timsen!

Das Verhalten der Freundin Deines Vaters ist eindeutig Amtsmissbrauch, und Du könntest ihr Riesenärger mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde machen.

Es ist schon nicht in Ordnung, daß sie ohne Anlaß Deine Daten abfragt, aber das Ergebnis ihrer Recherche Deinem Vater offenzulegen ist Dir gegenüber auch vom menschlichen Standpunkt aus, ein Vertrauensverstoß.

Ich würde sie deshalb auf jeden Fall unter vier Augen zur Rede stellen und fragen, was sie mit dieser Aktion erreichen wollte. Du bist ein erwachsener Mensch und weder ihr noch Deinem Vater Rechenschaft schuldig.

Wenn sie sich einsichtig zeigt und entschuldigt, würde ich es dabei belassen. Andernfalls ist es Deine Entscheidung, ob Du ihr Ärger machst und damit möglicherweise auch Dein Verhältnis zu Deinem Vater belastest.

Alles Gute,

Giwalato 

Nein, darf sie nicht, melde das ihrem Vorgesetzten, das ist mindestens Amtsmissbrauch und hat i.d.R. disziplinarische Massnahmen zur Folge.

Ich suche schon die ganze Zeit im Netz nach einem Paragraphen, den ich ihr unter die Nase reiben kann. Finde aber nix. Danke für die Antwort!

@Timsen2016

Dann google doch mal und gib "Datenmissbrauch" ein. Da erfährst du alles, was du brauchst. Oder Gesetz "Datenmissbrauch" eingeben. Was die Freundin deines Vaters gemacht hat, könnte ihr jede Menge Probleme bereiten, denn es handelt sich um Datenmissbrauch. Du könntest mit der Dame reden und ihr das untersagen. Wer Zugriff auf solche Daten hat und damit so leichtfertig umgeht, könnte man vermuten, dass diese Dame auch andere Daten anschaut und evtl. weitererzählt. Das sollte man unterbinden.

Jeder Mitarbeiter im öffentlichen darf natürlich im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit und zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gespeicherte Daten einsehen und nutzen.

Was er nicht darf ist, diese Daten in irgendeiner Weise für persönliche Zwecke verwenden oder sich die Kenntnis dieser Daten zunutze zu machen.

Demzufolge ist auch die Weitergabe aus nicht dienstlichen Gründen rechtswidrig.

Nein darf sie nicht