Eigentum zurückfordern?

3 Antworten

Ich denkr schon nur ich was dir niemand außer die Polizei sagen kann ob ermittelt wird weil wenn es hier hier um einen geringen Geldbetrag geht kann es sein das sie nicht ermitteln

Das ist kein Fall für die Polizei ..sondern privat / zivilrechtlich  eine Aufgabe für einen Rechtsanwalt... prinzipiell kannst du es zurück verlangen ! 

Als Beweis einen Chatverlauf stelle ich in Frage..das kann auch jeder mit dessen Handy geschrieben haben ohne das der Besitzer was wusste.. und ob es ggf verjährt ist..beantwortet dir der RA ?

Otakujeannedark  12.01.2017, 10:14

Wenn der Anwalt den Bekannten anschreibt kann das schon reichen damit er es ernst nimmt und zurück gibt

Ich denk du musst irgendwie durch rechnug o.ä. beweisen das s das auch wirklich deins ist :\