Unterschlagung- kein Beweis? Chance durch Anwalt?

10 Antworten

Du hast eine etwas verschrobene Rechtsmeinung. 110 Euro hast du jemanden freiwillig gegeben. Das anzuzeigen ist nicht sinnvoll. Weder Betrug noch deine zitierte Unterschlagung sind passiert.

§ 246 StGb Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist......

Eine Rechtswidrigkeit ist nicht gegeben, du hast es freiwillig überreicht.

§ 263 StGb Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.....

Auch hier, er hat nichts vorgespiegelt, er hat geliehen und du teilst das Schicksal vieler, die leichtfertig Geld verborgt haben. Lerne daraus!!! Und überprüfe deinen (windigen?) Freundeskreis. Ei Anwalt kostet viel Geld, dass - selbst wenn du das Verfahren gewinnen solltest - und beim Prozessgegner nichts zu holen ist, DU bezahlst.

Nein, keine Chance. Ein Anwalt kostet Dich das Vielfache von 110 €. Deine sogenannten Beweise werden Dir nicht weiterhelfen. Du kannst sie, wenn überhaupt, nur vor Gericht vorbringen, und das heißt, ein Gerichtsverfahren. Das kostet viel Geld, und es ist sehr, sehr fraglich, ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommen würde. Du hättest ihm, wenn Du nur ALG 2 hast, einfach kein Geld geben dürfen. Sieh es als eine Lektion für Dein weiteres Leben. Bei Geld hört die Freundschaft auf, und Du kannst auch Deinen besten Freunden nicht trauen, wenn es um Geld geht.

Du hast keine Beweise, Du braucht einen Beweis, der die Geldübergabe bestätigt und nicht was wer irgendwann mal gesagt hat, das bringt Dir gar nichts. Den Wohnungsschlüssel kannst Du rausklagen oder auch das Schloss austauschen lassen (wäre günstiger).

Für die Zukunft: Geldleihen immer quittieren/bestätigen lassen oder es per Überweisung machen mit einem entsprechenden Betreff - dann hast Du auch einen Nachweis.

Also erstens hast du nichts in der Hand, dh keine Quittung, keine Überweisung mit dem Vermerk "Geliehen" oder sonst was. Du kannst es ihm also nicht nachweisen.

Zweitens: da es eine zivilrechtliche Sache ist, hätte dir gleich einleuchten können, dass das nicht die Baustelle der Polizei ist

Drittens: man ist nicht verpflichtet zur Polizei zu kommen, wenn sie einen einläd. Und es darf auch nicht negativ gewertet werden. Als Beschuldigter darf man sogar Lügen, weil man sich selbst nicht belasten muss. Wahrscheinlich fand er es selbst so lächerlich, dass du eine Zivilsache mit der Polizei klärst.

Viertens: du kannst zum Anwalt gehen, der wird dich aber auch erstmal um sein Geld bitten. Das kann schonmal 200€ für die Beratung sein, nur um dir zu sagen, dass du ja gar keine Quittung hast und somit keine wirkliche Anspruchsgrundlage.

Also: du hast es von Anfang an falsch gemacht und nun hoffentlich daraus gelernt.

Du kannst natürlich - auch ohne Anwalt - ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Wenn er dann aber abstreitet, Dir was zu schulden, gehst Du trotzdem leer aus, da Du keine Beweise dafür hast, dass er Dir etwas schuldet.

Die paar kleinen Euro für das Mahnverfahren (ist ein Formular, das man ausfüllt und bei Gericht abgibt) würde ich vielleicht noch investieren. Einen Anwalt zu beschäftigen, lohnt nicht.