Eigentümergemeinschaft Photovoltaik?

2 Antworten

Weil für den Betrieb einer PV-Anlage auf Allgemeineigentum die WEG per se eine GbR als Betreiber gründen muss, da es zu Einnahmen kommt.

Mögliche rechtsfeste Lösung wäre ein Beschluss, der die Nutzung des Allgemeineigentums (Dach) gegen Miete einem Miteigentümer erlaubt

stefan447 
Fragesteller
 26.09.2018, 16:25

Danke. Gibt es dort auch eine gesetzliche Grundlage für?

iQMastermind69  26.09.2018, 16:28
@stefan447

Wofür jetzt?? Die Pflicht zur GbR-Gründung oder die Möglichkeit zur Vermietung??

iQMastermind69  26.09.2018, 16:26

Das Problem ist das Gleiche wie der Betrieb eines BHKW mit Einspeisung durch eine WEG.

stefan447 
Fragesteller
 27.09.2018, 10:15

Dafür, dass die WEG per se eine GbR gründen muss auch wenn alle Eigentümer einverstanden sind. Danke.

So richtig klar ist das nicht, dass die WEG nicht auch betreiben darf. Da muss einfach ein Fachjurist befragt werden.

Aber es gibt doch mehrere einfache Lösungen, speziell wenn alle die PV wollen. Zum Beispiel:

Die Eigentümergemeinschaft installiert die Infrastruktur auf dem Dach und die Stromleitungen bis auf das Dach.

Die PV-Anlage wird netzgekoppelt aufgebaut. Das heißt, jeder Eigentümer besitzt einen Wechselrichter (oder sogar mehrere Mikro-Inverter) an dem seine PV-Module angeschlossen sind. Jetzt kann der Strom problemlos in jeder Wohnung genutzt werden (als Eigenverbrauch oder Mieterstrom). Optional könnten alle WR auf einen Einspeisezähler gekoppelt werden (macht aber vermutlich wenig Sinn, da das Ziel aufgrund der höheren Erträge Eigenverbrauch, oder Mieterstrom sein sollte und die einzelne Anlage vermutlich deutlich unter 10kWp bleibt).

Viele kleine Anlagen können aber bei Bedarf einfach zu einer Großen werden.

Die Eigentümer bleiben aber immer flexibel.

Im Fall gemeinsamer Einspeisung:

Die Hausverwaltung kümmert sich um eine einheitliche Wartung, der Hauptzähler wird abgelesen, und wie bei der Erbpachtverwaltung rechnet Sie mit dem EVU ab. Wie bei Wasserzählern teilen Sie den Ertrag dann auf. Dem Finanzamt wird eine Abrechnung der Hausverwaltung zusammen mit dem Kontoauszug reichen. Die Arbeiten der Hausverwaltung sind natürlich voll abziehbare Betriebsausgaben.

Aber vielleicht gibt es über Firmen wie Sonnen siehe:

https://sonnen.de/sonnencommunity/

noch ganz andere Möglichkeiten.