Kann man mir Tierhaltung als einzigem Eigentümer in einer WEG verbieten ?

6 Antworten

Hi Phoenix3141,

aus Ihrem sehr klar formulierten Sachverhalt und den Rückschlüssen meiner Antwort-Vorgänger würde ich tatsächlich darauf schließen, dass die Katze bzw. der angebliche Geruch hier reines Mittel zum "Zweck" sind, welcher sich mir jedoch auch nicht konkret erschließt. Eine Partei meiner früheren "Mitbewohner" in ebendieser Eigentümer-Konstellation beschwerten sich zum Beispiel des Öfteren bei meiner Mutter expliziert über Hundegeräusche, während ich mich mit den Hunden nachweislich schon ewig nicht mehr im Haus, sondern gut 60 km entfernt in meiner Studentenwohnung befand. Es tut mir sehr Leid, aber ich denke Sie haben einen Feind. Warum auch immer, aber mir scheint er will Sie loswerden. Die Katze ist meiner Meinung nach deren Aufhänger, weil es letztendlich nur einen Richter mit Allergie oder einen erklärten Tierhasser braucht, um Sie abzusägen. Gibt es möglicherweise die Situation, dass beispielsweise deren Kinder gerne in Ihre Wohnung einziehen würden, um nahe den Eltern zu sein? Oder haben Sie allzu frischen Wind in die alt-ehrwürdige Wohngemeinschaft gebracht? Vielleicht sogar neue Kosten verursacht?

Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute, doch ich fürchte mit Ihren beschriebenen Aktionen zur Geruchshemmung ist Ihr wahres Problem leider noch lange nicht behoben...

Eine Partei meiner früheren "Mitbewohner" in ebendieser
Eigentümer-Konstellation beschwerten sich zum Beispiel des Öfteren bei
meiner Mutter expliziert über Hundegeräusche, während ich mich mit den
Hunden nachweislich schon ewig nicht mehr im Haus, sondern gut 60 km
entfernt in meiner Studentenwohnung befand.

Oh, das erinnert mich an eine in Schichtarbeit berufstätige Bekannte, deren Reihenhausnachbarn sich über frühmorgendlichen Hundelärm beschwerten, wenn meine Bekannte Nachtschicht hatte - und zwar auch dann, wenn der Hund erst Stunden später von Verwandten, die ihn über Nacht zu sich genommen hatten, nach Hause gebracht wurde.

Ich kann Nameln nur wiedersprechen. Katzen gehören überhaupt nicht in die Kategorie "Kleintierhaltung", sie sind darin nicht enthalten.

Was die rechtliche Frage anbelangt, so mußt Du Dir Deinen Kaufvertrag durchsehen. Ich bin bei Eigentumsanlagen nicht so versiert, würde also denken, daß, sollte noch eine andere Katze oder ein anderes Tier im Haus sein, die Genehmigung zur Haltung als gegeben betrachtet wird. In einem Mietshaus muß der Vermieter der Katzenhaltung zustimmen, wenn sich auch nur ein anderer Mieter beschwert, kann es sogar zur Kündigung kommen.

Du solltest die Sache ganz ruhig angehen. Genauso gut, wie sich dieses Ehepaar beschwert, kannst Du doch auf die anderen zugehen, fragen, ob sie sich durch Deine Katzenhaltung gestört fühlen, Gerüche herrschen. Schließlich will man ja im Interesse der Hausgemeinschaft..... blabla. Es bringt nichts, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, weil Du sonst vor diesem Ehepaar keine Ruhe bekommst.

Als wir unser Tierheim eröffnet haben, sind die Leute Sturm gelaufen. Irgendwann stand die Polizei auf der Matte, weil von unserem Gelände "ein starker Katzenuringeruch" ausging. Ich habe die Leute freundlich reingebeten, die haben überall wirklich geschnüffelt, und konnten nichts riechen. "Da ist ja gar nichts!", meinten sie dann. Heraus kam, daß irgendwo irgendein Nachbar mal in irgendeinem Vorgarten die "Hau-Ab"-Pflanze gerochen haben will. Nur hatten wir gar keinen Vorgarten. Wer weiß also, wo der seine Nase hatte.

Wenn Du diese neue Tür machen lassen willst, dann tu das, weil Du das möchtest, nicht, weil es Dir ein anderer aufdoktriniert. Ich würde es darauf ankommen lassen. Du kannst sicher nicht soweit in Deinem Eigentum beschnitten werden, wie das hier der Fall sein soll.

Mach Dich nicht verrückt, ich denke, das geht aus wie das Hornberger Schießen. Viel Lärm um nichts. Grüß mir Deine Miez. LG.

Erstmal danke für deine Antwort. :)

Ja, im Haus leben noch andere Tiere. Die gegnerische Eigentümerpartei hat selber eine Katze (alleine deshalb ist mir diese Überempfindlichkeit schon nicht nachvollziehbar?! ...) und es gibt noch einen Hund im Haus.

Im übrigen sehr interessant, dass du automatisch auf ein älteres Ehepaar schließt, obwohl ich das nirgendwo erwähnt habe, aber ja: Es ist ein älteres Ehepaar. Man kennt halt seine Pappenheimer, was ... ?

@Phoenix3141

Hattest Du das nicht geschrieben? Na, dann war das sicher intuitiv. Ich bin auch älter, aber ich kann das Verhalten mancher Leute nicht verstehen. Also, in diesem Fall würde ich, wenn es hart auf hart kommt, davon ausgehen, daß Du keine Schwierigkeiten bekommen kannst.

Vermutlich paßt denen Deine Nase nicht, Dein Auto hat im Weg gestanden, oder Du hattest eine grüne Jacke an. Du bist neu, störst also allein durch Deine Anwesenheit die Befindlichkeiten dieser Leute. Vielleicht mögen sie Deine Musik nicht oder die Uhrzeit, wenn Du nach Hause kommst. Wenn es nicht die Katze ist, finden sie einen anderen Grund, Dir das Leben schwer zu machen. Das sind meine Erfahrungen mit solchen Leuten. Junge Leute haben selten Eigentumswohnungen, vielleicht kam meine Annahme daher. Aber Du hast Recht, es sind meistens die älteren unter uns, die so tun, als hätten sie im ganzen Leben noch nie in der Hundesch...e gestanden.

Schau einfach nochmals in die Regelungen, die die Eigentümergemeinschaft getroffen hat, nur so zur Vorsicht. Und dann laß sie doch maulen. Die Unterstützung der Tierhalter ist Dir in jedem Fall sicher. Und schau nach, ob Du einfach eine neue Tür einbauen darfst, die vielleicht das Empfinden der Nachbarn stört, weil nicht einheitlich.....

Hast Du schon mal überlegt, die auf eine Tasse Jacobs Krönung zu Dir einzuladen? Du würdest ihnen bei einem Täßchen gern Deine Katze vorstellen, damit sie auch wüßten, wo sie hingehört, falls sie mal aus der Tür wischen würde, Wetten, die fallen in Ohnmacht und wissen nicht, was sie sagen sollen? Also keine Panik. Vielleicht meldest Du Dich irgendwann mal, ob sie jetzt mit der Klammer auf der Nase herumlaufen. LG.

@Negreira

Schön ins Fettnäpfchen. ;) Tut mir leid, wollte das nicht verallgemeinern. Ich hab eine Etage unter mir z. B. eine wirklich liebe ältere Dame, die gar keinen Ärger macht. Im Gegenteil. Nur wie bereits gesagt, bin ich selber Mietverwalter und ich muss leider immer wieder feststellen, dass solch unnützes Querulantentum zu 90% von Rentnern, bzw. älteren Personen, ausgeht. Leider Fakt. Wollte damit aber natürlich niemandem persönlich angreifen.

Bis das Gegenteil bewiesen ist, zähle ich auch erstmal jeden zu den 10 % die mit etwas Verstand und Taktgefühl gesegnet wurden. :) Nur meine Nachbarn haben ihre Beweislast halt schon erfüllt, um es mal freundlich auszudrücken. ;)

Kritisch sehe ich halt nur die Unterstützung der anderen Bewohner, bzw. darauf würde ich nicht bauen. Ich hab echt schon erlebt, dass solche "Hausdrachen" ganze Gemeinschaften dominiert haben, da sich keiner traut dagegen vorzugehen. Traurig aber wahr. Daher will ich mich im Vorfeld juristisch absichern.

@Phoenix3141

Du, ich fühle mich überhaupt nicht angegriffen, irgendwie zähle ich mich nicht zu dieser Kategorie. Aber schon als ich noch jung und hübsch war, jetzt bin nur noch "und", waren es immer die Älteren, die irgendwo einen Streit vom Zaun gebrochen haben. Das hat sich durch die Jahrzehnte fortgesetzt und nicht geändert.

Vielleicht habe ich einfach zu viel gesehen oder mitgemacht, um mich über solche Leute aufzuregen. Früher bin ich immer mit dem Kopf durch die Wand gegangen, heute überlege ich, und mache mich wie Du schlau, ich versuche es wenigstens. Die Mehrzahl solcher Leute ist Zeit seines Lebens nicht über den Tellerrand hinausgekommen, und, auch wenn es sich jetzt böse anhört, das ist auch nichts gegen Dich, zu einem Haus hat es nicht gereicht, aber eine Mietwohnung durfte es auch nicht sein. Also, schaffen wir uns eine ETW an und führen uns auf, wie die kleinen Herrgötter.

Deshalb sollst Du ja nochmals in die Hausordnung schauen. Aber Du hast die Katze ja, was willst Du machen? Sie abgeben? Die Wohnung verkaufen? Und das nur wegen dieser Leute?

Ich habe so jemandem mal gesagt, er sollte doch schon mal probeliegen gehen, da sei es ruhig, und wenn er sich schön still verhalten würde, könnte er auf dem Kerzendach auch den Regen platschen hören! Rumms, es war Ruhe! LG

@Negreira

Aber schon als ich noch jung und hübsch war, 

Alter ist keine Frage der Lebensjahre. Alt ist man dann, wenn man keine Träume mehr hat.

Und wenn man dann "alt" ist, kreist man nur um sich selbst, dann stört die Fliege an der Wand und wird zum zentralen Thema. 

@furbo

Du hast Recht furbo, eine solche Einstellung ist keine Frage des Alters. Die Geschichte von der Altersweisheit ist auch nur von den Alten erfunden worden. Weshalb sich die ältere Generation immer auf ihre Erfahrungen beruft, weiß kein Mensch. Niemand wird automatisch weise oder schlau, nur weil er ein paar Jahre mehr auf dem Buckel hat.

Vorgestern wurde in einer anderen Kategorie eine Frage gestellt, da züchtet angeblich seit 40 Jahren jemand Katzen. Wenn diese Junge bekommen, werden sie mit der Mutter in einen Käfig gesperrt, damit die die Kleinen nicht an einen für sie sicheren Ort bringen kann. Ich habe bald die Krise bekommen. Nur, weil das schon 40 Jahre so ist, heißt es doch lange nicht, daß es richtig  oder dass diese Züchterin gut ist. Da werden dann auch die schlechten Dinge weitergegeben, anstatt es besser zu machen.

Man kann immer nur hoffen, daß sich solche Meckerköppe nicht an den Tieren vergreifen. Solche Leute kann man nur mit ihren eigenen Waffen schlagen. LG.

Einem Eigentümer seiner Eigentumswohnung  die Tierhaltung zu untersagen, wäre eine Beeinträchtigung seiner Eigentumsnutzung.  Diese Beeinträchtigung wäre m.E. nur aus zwei Gründen erlaubt:

Der Eigentümer hätte sich selbst gegenüber den anderen Eigenümern dazu verpflichtet (z.B. eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet)

oder

Wenn durch die Eigentumsnutzung ein, die  "anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst". (§ 14 Nr. 1 WEG).

http://dejure.org/gesetze/WEG/14.html

Im Klartext: sollte jemand was gegen deine Katzenhaltung haben, ist er in der Beweispflicht, dass die Katzenhaltung objektiv ein vermeidbarer Nachteil ist. Eine Abstimmung der Wohnungseignntümer kann nicht über ein Tierhalteverbot befinden. 

Wenn man selbst Tiere hält, fällt einem selbst der Geruch nicht mehr auf 

Ich denke, Du solltest wirklich zusätzlich einen starken Duft im Hausflur aufstellen gibt es z.B. in Flaschen mit einem Duftstäbchen darinnen. Außerdem peinlichst auf die Reinigung des Katzenklos achten und immer so oft und schnell wie möglich reinigen. 

In deinem Eingangsbereich von innen würde ich Febreze oder vielleicht Sagrotan - Spray verteilen sprühen.

Wenn die WEG sich zusammenrottet und auf der nächsten Eigentümer-Versammlung ein Tagesordnungspunkt darüber aufgestellt wird, der eine Mehrheit erhält, kann es eng werden. 

Eigentumswohnungen und Eigentümer-Rechte ein Thema für sich. 

das geht schon, weil sie es ja damit begründen, dass deine katze nun mal stinkt, die andere nicht

warum, in gottes namen, kaufst du eine etw für dich selbst, wenn du aus der branche bist und um die problematik weißt?

meiner erfahrung nach, sind 50% der etw-menschen "speziell"

Nein, das geht nicht so einfach, es gibt eingschlägige Gerichtsurteile hierzu.

@NameInUse

warum sollte ich dir so schwierige dinge zutrauen, wenn du nicht mal verstehst, dass er kein mieter ist?

Ich sags mal so. Ich hab die Wohnung zuvor seit Anfang 2012 als Mieter bewohnt. Bis dahin war immer alles Friede, Freude, Eierkuchen. Erst als ich die Wohnung Ende 2014 meinem ehemaligen Vermieter abgekauft habe, fingen die Schikanen an ... Vermutlich war ich als "kleiner Mieter" genehm, aber als gleichwertiger Eigentümer, der auch mitentscheiden darf, will man nicht, da es ja nicht sein kann, dass eine 30 Jahre jüngere Person schon genau so weit im Leben ist wie man selber ...

Zumindest ist das meine Vermutung ...