Eeinbürgerung?


02.01.2020, 21:10

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2 Antworten

Voraussetzungen zur Einbürgerung
  • Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
  • Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland
  • Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
  • Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
  • Sie bekennen sich zum deutschen Grundgesetz
  • Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html

Von Ordnungswidrigkeit steht da kein Wort.

Das ist völliger Quatsch.

Eine Problem gibt es erst bei Straftaten, die mit einer Haftstrafe geahndet werden.

P.S. Wenn du so oft geblitzt wirst, dann wundert es mich, dass du noch deinen Führerschein hast.