eBay - Verkäufer sendet falsche Ware zu & unterstellt Betrugsversuch - Vorgehensweise?

5 Antworten

Guten Morgen AndyM,

schade, dass einen Fall bei eBay eröffnet hast. Besser wäre auf PayPal einen Fall zu eröffnen.

Wie stehen die Chancen, von PayPal das Geld zurück zu erhalten?

Das entscheidet nun eBay, da dort der Fall liegt, es dauert halt oft länger als bei PayPal.

Muss ich mir Sorgen über eine Anzeige bzgl. meiner Person machen?

m.E. musst Dir keine Sorgen machen, das ist nur eine leere Drohung.

Ich würde aber dieses Handy - auch mit Nachlass - nicht mehr wollen. Das Verhalten dieser VK ist schlichtweg unverschämt. Sie weiss doch ganz genau, in welchem Zustand ihr Handy war.

Sie räumte schriftlich ein, den Artikel versehentlich falsch eingestellt zu haben

Das ist doch sehr gut; damit kannst Du "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" auf volle Rücknahme pochen und wird auch so geschehen!

Was hast bei der Falleröffnung angegeben: Willst Nachlass oder Rücknahme des falschen Typs?

Ruf doch mal heute den eBay Support an und schildere das Ganze nochmals mündlich. Die lesen auch zwischen Euch stattgefundenen Schriftverkehr durch.

Und dabei immer freundlich bleiben.

Und ab jetzt mit der Dame den Kontakt einstellen; alles nur noch über eBay laufen lassen

Viel Erfolg und wäre nett, wenn Du uns berichten würdest:)

Wenn Du nett zur Verkäuferin sein möchtest, schalte Paypal ein. Wenn Du weniger nett sein möchtest geh zum Anwalt. Aber vorsicht, den musst Du zunächst erstmal selbst auslegen...

Margita1881  09.08.2020, 07:26

Du hast offensichtlich keine Ahnung von PayPal und bekommst dafür auch noch 2 x hilfreich!!

Ach man ist nett, wenn man PayPal einschaltet?!^^

schalte Paypal ein

es wurde aber bereits eBay eingeschaltet; Text nicht gelesen!

geh zum Anwalt

ist unnötig, das erledigt eBay und dazu noch kostenlos

HolgieXX  09.08.2020, 19:58
@Margita1881

Der Anwalt würde für den Fragesteller in diesem Fall auch kostenlos arbeiten, er muss lediglich die Kosten vorstrecken und kann sie sich bei der Gegnerin nach gewonnenem Prozess wiederholen. Sofern diese es auf einen Prozess ankommen lässt.

eBay kann eine Entscheidung treffen die eBay betrifft. Paypal kann eine Entscheidung treffen die das Bankkonto des Fragestellers betrifft.

Ändert aber auch nix an der Grundaussage: Nett ist Paypal/eBay, weil kostenfrei für die Gegnerin, nicht nett ist Anwalt. Weil der eben nicht kostenfrei ist.

In ihrer Lage würde ich auch schlecht von dir denken wenn ich ein kratzerfreies Handy zuschicke und du zurück kommt 'es habe Kratzer'. Fehler sucht man zuerst bei anderen wenn man überzeugt ist keinen getan zu haben. Wenn du die Kratzer nur gut bei Gegenlicht siehst, hat sie die vielleicht nicht wahrgenommen und ist aus ihrer Sicht zurecht misstrauisch.

Kannst ihr anbieten das Handy zur Begutachtung zurück schicken. Musst du sowieso bei ner Rückabwicklung. Da kannst es auch gleich von dir aus anbieten. (Serien)nummern vorher notieren und fotografieren. Das hat sie evtl. auch getan und wird sehen dass es ihr eigenes Handy ist und kein Austauschbetrug.

Der Nachweis, die richtige Ware versandt zu haben, liegt eh bei ihr.

AndyM 
Fragesteller
 09.08.2020, 09:49

Danke für Deine Antwort. Ich möchte nicht ausschließen, dass sie diese Kratzer übersehen hat. Allerdings kann ich dann nicht "Keine Kratzer" und "Neuwertig" in der Artikelbeschreibung angeben, wenn ich vorher nicht mal das Handy unter eine Lichtquelle gehalten habe. Die Beschreibung spricht von absoluter Überzeugung, das Handy wäre in einem kratzerfreien Zustand. Die Kratzer sind jedoch nur nebensächlich und führen bei mir dazu, dass ich das Handy gar nicht mehr möchte. Wir reden hier auch nicht über "Mikrokratzer", sondern um größere, spürbare.

Die Hauptproblematik ist und bleibt die Zusendung des falschen Handys. Die IMEI haben ich mir natürlich abfotografiert. Inzwischen habe ich auch bei PayPal einen Fall eröffnet. Ich habe das länger nicht mehr gemacht und kenne noch Zeiten, als die Falleröffnung bei eBay automatisch mit der PayPal Zahlung verknüpft war.

Das sehe ich auch so. Den Nachweis zu erbringen, dass es sich eben doch nicht um ihr Handy handelt, dürfte sehr schwer bis unmöglich sein.

Sie verweist darauf, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.

Das heisst doch nichts. Auch private Verkäufer sind in der Sachmangelhaftung:

https://archive.is/LawGq

Das sieht auch der BGH nicht anders:

https://www.t-online.de/digital/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Und das alles wäre zivilrechtlich zu klären. Weder ebay noch Paypal habe mit ihren Entscheidungen für oder gegen Käuferschutz irgendeine Rechtskraft.

Über Paypal sehr gut. Paypal entscheidet zu 99% der Fälle für den Käufer.

Mache auch bei Paypal einen Konflikt auf, äußere dich wie hier und hänge die Beweis Fotos an.

Margita1881  09.08.2020, 07:01

Das geht nicht

Mache auch bei Paypal einen Konflikt auf

da der FS bereits einen Fall bei eBay eröffnet hat