Duales Studium abbrechen Gehalt zurückzahlen?

4 Antworten

entsprechende Vertragsklauseln sind nicht unüblich & der Arbeitgeber kann bei Abbruch ohne wichtigen Grund einen Teil der Vergütung zurückfordern. Von 100%igen Rückforderungen habe ich aber noch nie was gehört.

Diese Klauseln gibt es z.B. auch bei bestimmten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (z.B. Polizei, Arbeitsagentur).

Es gibt auch Vertragsklauseln, die festlegen, wie lange der Absolvent nach dem dualen Studium im Betrieb bleiben "muss".

schau in den Vertrag.

So kenne ich das nicht. solange man den vertraglich vereinbarten Pflichten nachgekommen ist und die vereinbarten Stunden erbracht hat gibt es dafür keine Grundlage.

Im Mittelalter war es anders herum.
Man bezahlte den Meister um eine Ausbildung zu erhalten. Wenn die Ausbildung schlecht war forderte man sein Lehrgeld (erfolglos) zurück.
Eine rechtmäßige Ausbildungsvergütung zahlt man auch heute nicht zurück.

Es gilt das, was im VERTRAG steht, den beide Seiten unterschrieben haben.