Drohende Obdachlosigkeit und keine Kontokarte. Was vorher tun?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du unter Betreuung stehst, solltest Du Dich unbedingt an diesen wenden. Der hat zu verhindern, dass Du von Obdachlosigkeit bedroht bist, wenn man Dir schon jeden Handlungsspielraum nimmt.

Ich denke auch, das Du ein Anrecht hast über Dein Konto zu verfügen, solange kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Aber da bin ich kein Experte.

Guinan1972 
Fragesteller
 01.05.2021, 08:19

Sie hat mich ja erst in diese Situation gebracht! Sie meldet sich auch nicht!

Ja das Recht besteht. ABER Recht haben und bekommen sind 2 paar Schuhe.

simonpeters1979  01.05.2021, 08:54
@Guinan1972

Das weiß ich leider selbst aus eigener Erfahrung. Wende Dich dringend an einen Anwalt. Wenn Du bedürftig bist, gibt es Beratungsscheine und Du kannst Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg. Wie gesagt, ich weiß selbst wie es ist, wenn man in die Mühlen des "Rechts"staates gerät und deren Willkür ausgesetzt ist als sei man ein Mensch ohne Rechte.

Da kann etwas nicht stimmen, denn ein Vergleich ist immer ein Angebot, eine Güteverhandlung kommt immer im Gerichtssaal und in Deiner Anwesenheit.

Wird der gerichtliche Vorschlag abgelehnt, beginnt die streitige Verhandlung und es kommt zu einem Urteil.

Post, die Dich nicht erreicht, wird nachgeliefert, der Vermieter bzw. das Gericht muss es nur wissen.

Da Du zur Verhandlung geladen wurdest, wird die Klage und die vorhergehenden Schriftstücke auch in Deinem Briefkasten gelandet sein.

Dass Du Deine Anwältin nicht erreichst, ist kein Verschulden des Gerichts.

Mich wundert, dass Deine Kostenträger (Job-Center/Rathaus) für die Miete diese nicht bezahlen. Oder warum gibt es eine Räumungsklage?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Guinan1972 
Fragesteller
 01.05.2021, 08:44

Nur die Vorladung war im Briefkasten, die Klage selbst nicht. Ich have umgehend gefragt, wer meine Anwältin ist und habe versucht Kontakt herzustellen, aber es ist nie gelungen. Die Post wurde alleine der Betreuerin zugestellt, mir nicht.

Ja ich war anwesend. Die Anwältin zitierte ich raus, als ich Nein sagte. Da haben sie und die Betreuerin auf mich eingeredet. Ich sagte nein. Da drohte sie, dass sie es mit der Betreuerin ohne mich durchzieht. Im Gerichtssaal hat sie dann einfach geredet und allem möglichen zugestimmt. Ich war klein mit Hut.

Miete würde bezahlt. Es geht auf Verleumdungen der Nachbarschaft zurück. Ich hätte es richtig stellen können, hätte aber keine Gelegenheit dazu.

schleudermaxe  01.05.2021, 08:46
@Guinan1972

Was jetzt, es war ganz anders, und die Frage stimmt vorne und hinten nicht?

Guinan1972 
Fragesteller
 01.05.2021, 08:46
@schleudermaxe

Doch was ich schrieb stimmt!

schleudermaxe  01.05.2021, 08:48
@Guinan1972

Nö, stimmt eben nicht. Die werden einen Vergleich eingegangen sein, weil Du das Geld für die Niederlage nicht hast.

Du bist ja gar nicht in einen Vergleich gedrängt worden.

Immer noch unklar, warum eine Räumungsklage?

Guinan1972 
Fragesteller
 01.05.2021, 08:51
@schleudermaxe

Ich hätte doch auch gewinnen können. Ich wohne seit 10 Jahren dort. Und ich habe eine Behinderung von 80%. Und es sind alleine Verleumdungen.

Doch ich würde gedrängt!!!

schleudermaxe  01.05.2021, 13:32
@Guinan1972

Wegen V. gibt es keine Räumungsklage.

Guinan1972 
Fragesteller
 01.05.2021, 19:11
@schleudermaxe

Wenn der Vermieter sie glaubt und mich gar nicht erst drauf anspricht schon

Wozu brauchst Du eine Kontokarte? Mal abgesehen davon, dass Du sie beantragen könntest, sofern Du keinen Einwilligungsvorbehalt hast, wird Dein Betreuer Dir monatlich das Geld geben, das Du zur freien Verfügung hast.

Ebenso verstehe ich nicht, wozu Du auf einer Immobiliensuchseite inserieren willst. Du kannst Dir die Angebote ansehen und die Verkäufer kontaktieren. Da gibt es zig kostenfreie Möglichkeiten von ebay Kleinanzeigen über die Tageszeitung (online) bis hin zu Facebook. Wenn Du dafür Geld ausgibst, dass Du nicht hast, rückt der Einwilligungsvorbehalt näher.

Bezüglich der Wohnungssuche muss Dich Dein Betreuer unterstützen. Tut er das nicht (was ich zugegeben nicht glaube) kannst Du Dich beim Amtsgericht melden und schildern, dass Dir die Wohnungslosigkeit droht und Dein Betreuer untätig bleibt.

Guinan1972 
Fragesteller
 02.05.2021, 02:29

Ich brauch Geld zum Leben, darum brauch ich die Kontokarte. Und ich inseriere nicht, sondern gebe dort ein Profil an. Vermieter wollen sowas sehen, das kostet auch nicht. Ich fürchte, dass die Betreuerin mir auch das selbständige Wohnen nehmen will. Beschwerde beim Amtsgericht ist bereits erfolgt. Und ich verstehe nicht, wie ein einwilligungsvorbehalt näher rücken kann für absolut notwendige Ausgaben. Ich verschwenden ja nicht, ich Kämpfe ums Überleben.

Guinan1972 
Fragesteller
 02.05.2021, 02:35
@Guinan1972

Und Überweisungen muss der Mensch auch ab und zu tätige, besonders wenn man Wohnung sucht. Oder eine Wohnung anmelden will und Umzugsfirmen später braucht. Ich verstehe nicht, wie man das Problem dahinter nicht sehen kann.

Naninja  02.05.2021, 15:24
@Guinan1972

Die Überweisungen tätigt Dein Betreuer für Dich. Das ist sein Job und genau dazu hat er den Aufgabenkreis Vermögenssorge. Ebenso gibt er das Budget für eine Umzugsfirma vor und ist, je nach Umfang der Betreuung, auch für die Ummeldung zuständig. Es gibt kein Problem dahinter. Der springende Punkt ist, dass Du unter Betreuung stehst.

Guinan1972 
Fragesteller
 02.05.2021, 15:28
@Naninja

Ja das ist ein Problem! Und es gibt keinen einwilligungsvorbehalt, es ist also rechtswidrig mir das virzuenthalten! Und es verlängert Wege! Ich will mir auch die Wohnung selbst aussuchen! Entmündigung würde eigentlich abgeschafft!

Wenn deine Betreuung auch deine Vermögensverwaltung betrifft, dann kann es durchaus sein das du keine Kontokarte bekommst.

Wenn du Einwände dagegen hast wie deine Betreuerin entscheidet, wende dich ans Betreuungsgericht.

Deine Betreuerrin muss dir dabei helfen eine Wohnung zu finden, kontaktiere Sie.

Geh zu einem Anwalt. Mit Beratungsschein kostet das 15 €.

Guinan1972 
Fragesteller
 01.05.2021, 08:20

Anwälte sagen immer, die Betreuung muss mit kommen, sonst vertreten sie keine Betreuten. Schon versucht

Guinan1972 
Fragesteller
 01.05.2021, 08:22
@voyage

Ich hab alles gesagt.

voyage  01.05.2021, 08:24
@Guinan1972

Ich würde beim Gericht selbst mal vorsprechen.

Guinan1972 
Fragesteller
 01.05.2021, 08:39
@voyage

Mails und Briefe geschrieben. Antrag auf Aufhebung der Betreuung gestellt. Bisher keine Einladung zum persönlichen Gespräch.

Guinan1972 
Fragesteller
 01.05.2021, 09:11
@voyage

Ja hab ich auch mehrfach, beim Betreuungs Gericht. Es wird auf betreuer Wechsel geprüft

LouPing  01.05.2021, 10:25
@Guinan1972

Niemand sollte sich hier ein Urteil erlauben, weil das ist NUR deine Seite der Geschichte.

Du stehst nicht nur wegen dem GdB v.8o unter Betreuung, den und mehr haben andere auch. Es gibt andere Gründe.

Ohne die zu kennen und ohne Stellungnahme des Betreuers sollte man sich aus dem Fall raushalten.

Guinan1972 
Fragesteller
 01.05.2021, 10:27
@LouPing

Ich würde doch auch nicht gehört!

LouPing  01.05.2021, 10:28
@Guinan1972

Ich beziehe meine Beitrag auf GF. Kläre das Problem vor Ort.