"Dieser Anruf wird aus Gründen der Qualitätssicherung aufgezeichnet." Darf der Kunde ohne umgekehrtes Einholen des Einverständnises ebenfalls aufzeichnen?
Spontan sage ich Ja. Denn was man aufzeichnet, ist ja lediglich eine "Kopie" der Aufzeichnung, die die andere Partei sowiso erstellt. Anderseits ist der Unterschied, dass dann beide Parteien eine Kopie besitzen, aber nur eine Partei das weiss.
2 Antworten
Es wäre in Deutschland eine Straftat, aufzuzeichnen ohne eine Einwilligung. Insofern ist deine Aussage, dass sie ja sowieso immer aufzeichnen, grundlagenlos. Auch wenn du einer Aufzeichnung zustimmst, und das muss vor der Aufzeichnung geschehen, beinhaltet das keine Zustimmung des Anderen, dass du aufzeichnen darfst. Jede Aufzeichnung mit nachträglicher Zustimmung bzw. eine pauschale Ansage und die darauf folgende Aufzeichnung sind strafbar.
Wenn du also auch aufzeichnen willst, musst du einen Weg finden, dass sie dir vorher die Zustimmung dazu schriftlich zukommen lassen und dich dann gerne noch einmal anrufen dürfen.
Nein. Für die Aufzeichnung benötigst du das Einverständnis. Daher wirst du auch gesetzeskonform gefragt. Oder denkst du, dass das Gesetz für dich nicht gilt?