Bewerbung Polizei trotz Klage?
Guten Tag,
ich war einmal vor ein paar Jahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung angeklagt. Es war auf einer Party in einem Freibad und ich bin eben über den Zaun geklettert(der dabei leicht beschädigt wurde), weil ich so alkoholisiert nicht reingelassen wurde.
Hatte mich am nächsten Tag beim Veranstalter entschuldigt und es wurde alles privat geklärt und die Klage wurde fallengelassen.
Ist so etwas überhaupt im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt und wenn ja, würd dies ein Grund sein meine Bewerbung abzulehnen obwohl es nicht zur Verurteilung kam?
8 Antworten
Das es zu keiner Anklage bzw. Verfahren kam ist schon mal gut. Wenn jedoch die Polizei im Spiel war, ist die ganze Geschichte intern in den Datenbanken gespeichert, worauf jederzeit Zugriff und Einsicht ist. Grundsätzlich sollte deine Aktion aber kein größeres Hindernis sein, sollte man dich im Bewrebungsverlauf darauf ansprechen, schilderst du es so wie es war.
Die sind da sehr kritisch, probieren kannst aufjedenfall (Rat ich dir auch wenn du Bock drauf hast). Aber is halt warscheinlich das sie deine Akte durchsehen und dich dann ablehnen
Du wurdest nicht angeklagt. Anklagen tut der Staatsanwalt vor Gericht.
Es wurde lediglich Anzeige erstattet und das Ermittlungsverfahren dann eingestellt, es wurde also zu keiner Zeit festgestellt dass du irgendwas gemacht hast.
Das ist nirgendwo vermerkt.
Also im Führungszeugnis steht da natürlich nichts, dennoch wäre ich mir nicht sicher, was die Polizei da genau für Daten nutzt, denn generell verbleiben solche Dinge wohl recht lange im Polizeinetzwerk gespeichert und ich könnte mir schon vorstellen, dass die bei einer Bewerbung da noch drauf zugreifen können. Ob dies dann aber ein zwingender Ablehnungsgrund wäre weiß ich allerdings auch nicht.
Gibt es keine Verurteilung, steht nichts im BZR. Steht nichts im BZR, steht auch nichts im Führungszeugnis. Aber alle Verfahren, die nicht in einem Urteil enden, sind beim StA gelistet. Dieses wird aber regelmäßig nicht bei der Bewerbung zum PD eingesehen.