Deutsche Staatsangehörigkeit ohne Arbeit?
Hallo liebe Community,
ich hätte eine Frage bzgl. des Antrages zu Staatsbürgerschaft. Im Moment bin ich noch italienischer Staatsbürger, bin allerdings hier geboren (1988) und bin mit einer deutschen Frau verheiratet, wir haben ein gemeinsames Kind. Ich erfülle alle Kriterien in puncto Deutsche-Staatsbürgerschaft, habe in BW ein hervorragendes Abitur machen können und identfiziere mich ausschließlich mit Deutschland. Nun ist es so, dass meine Frau das Kind betreut, sie hat also lediglich eine 50%-Stelle, ich habe nachdem ich als Sport-und-Fitnesskaufmann tätig war einige Zeit mit gravierenden gesundheitlichen Problemen fertig werden müssen - ich konnte die Arbeit nicht mehr ausführen, somit habe ich meine schulische Laufbahn wieder aufgenommen gehabt und diese gestern erfolgreich beendet, im September beginnt mein Duales-Studium zum Wirtschaftsingenieur in einem bekannten Unternehmen, den Vertrag habe ich unterschrieben vorliegen. Nun ist es leider so, dass ich bis dahin von finanziellen Mitteln seitens des Staates abhängig bin, meine Frau bekommt schon seit der Geburt unseres Kindes eine Unterstützung vom JobCenter, morgen werde auch ich dort einen Antrag stellen müssen, da mein Bafög entsprechend wegfallen wird - ich erfülle also nicht mehr das Kriterium "mich und meine Familie ohne Sozialgelder verhalten zu können" :( Ich habe noch nie eine Straftat begangen und mein Lebenslauf zeigt ebenfalls auf, dass ich stets bestrebt war. Habe ich dennoch die Möglichkeit die Deutsche-Staatsangehörigkeit zu bekommen?
Liebe Grüße und im Voraus herzlichen Dank
3 Antworten
Lebensunterhaltsunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, und zwar wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nicht selbst zu vertreten hat. Das ist zum Beispiel der Fall: bei Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kündigung, wenn das intensive Bemühen um eine neue Arbeitsstelle nachgewiesen wird, in einer besonderen persönlichen oder familiären Situation, z.B. wenn kleine Kinder betreut werden müssen, bei Bezug von staatliche Leistungen während der Schulzeit, der Ausbildung oder des Studiums. Wichtig: Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht dem Anspruch auf Einbürgerung nicht entgegen.
mehr dazu ...http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-anspruchseinbuergerung.html
Lies dieses Urteil - Du hast Anrecht auf Hartz IV:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-ausschluss-von-hartz-iv-bei-ehegattennachzug-18873.html
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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Und google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Was waere denn so schlimm, wenn du noch ein pasr Jahre Italiener waerst? Warte doch einfach ab, bis du ein Einkommen hast. Da du EU-Buerger bist, ist es doch kein wirkliches Oroblem.
Ich bin einfach an einen Punkt angelagt, an dem ich mich einfach nicht mehr damit identifizieren kann - ich fühle mich so einfach nicht mehr wohl. Es ist eher etwas psychologisches - ich denke jeder Mensch strebt danach mit der eigenen Identität ein glückliches und ausgeglichenes Gefühl zu entwickeln. Es ist ein Wunsch, ein Bedürfnis....mein Wille! Versetz dich mal in die Lage, dann verstehst du sicherlich weswegen es mir so unheimlich wichtig ist. :)