Geht das mit doppelte Staatsbürgerschaft. Vater deutsch, Mutter Niederländisch. Kind geboren İn Holland?

4 Antworten

Nach niederländischem Recht hat das Kind automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit.

https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/nederlandse-nationaliteit

„Er zijn verschillende manieren om de Nederlandse nationaliteit te krijgen. Dat gebeurt automatisch als bij de geboorte 1 van uw ouders Nederlander is.“

Nach deutschem Recht (RuStAg/StAg) ebenso die deutsche Staatsangehörigkeit.

An euerer Stelle würde ich beide Optionen offenlassen und die entsprechenden Dokumente rechtzeitig besorgen. Eine deutsche Geburtsurkunde (für im Ausland geborene Deutsche) bekommt ihr beim Standesamt I in Berlin (Auslandsstandesamt):

berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/

Sollte das Kind nach niederländischem Recht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, und nach deutschem Recht die deutsche Staatsangehörigkeit, hat das Kind beide Staatsangehörigkeiten.

Das Kind besitzt dann automatisch beide Staatsangehörigkeiten. Die Niederländische UND die Deutsche.

Die sogenannte Optionspflicht, bei der sich das Kind später für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden muss, entfällt, da e sisch um die Staatsangehörigkeiten zweier EU-Staaten handelt.

Das Kind behält also dauerhaft beide Staatsangehörigkeiten, es sei den es gibt eine von beiden freiwillig per Erklärung auf.


Nach deutschem Recht müssten sich die Eltern für eine entscheiden, denn es gibt keine doppelte Staatsangehörigkeit. Und da gilt normalerweise entweder die StA der Eltern oder die des Ortes, wo das Kind geboren wurde (auf Schiffen oder in Flugzeugen z.B.)

Wie das in NL aussieht, weiß ich leider nicht.

Es gibt sehr wohl die doppelte Staatsangehörigkeit.

Grundsätzlich schon dann, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates annimmt. Dann besitzt er 2 Staatsangehörigkeiten.

falsch, du kannst so viele Staatsbürgerschaften haben wie du willst, zumindest bei EU Staaten

Nach deutschem recht ist das Kind deutscher bürger, nach Niederlndischem niderländischer Bürger, der deutsche Staat kann auch nicht ohne weiteres eine Staatsbürgerschaft entziehen, der Staat kann sie aber nicht an einen verleihen solange man die andere nicht ablegt

Also, als erstes ist das Kind mal ein neuer Erdenbewohner. Ob er niederländische oder deutsche Staatsbürgerschaft bekommt, hängt davon ab, wer in dieser Beziehung die Hosen anhat.