Der Mieter klettert 2 malunberechtigt aufs Dach und werkelt /Antenne. Er sagte mir, er hat kein Respekt von niemanden, hat eigene Regeln. Darf ich ihn kündig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast Du beim ersten Mal schon eine Abmahnung geschrieben und per Einwurfeinschreiben zugestellt oder persönlich übergeben?

Wenn nicht, dann mach das jetzt und beim nächsten Mal kündigst Du fristlos.

Aus verschiedenen Gründen ist es keinem Mieter erlaubt auf ein Dach zu klettern. Egal, ob Steildach oder Flachdach. Er hat keine Ahnung, was er dabei kaputt machen kann, abgesehen davon, dass er sich selbst auch in Gefahr bringt.

Ob er Respekt vor Dir oder vor sonst niemandem hat, ist völlig egal dabei.

Kündigung dann aber am besten gleich mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder Haus&Grund (Hauseigentümerverein), damit auch die weiteren Maßnahmen juristisch wasserdicht ausgeführt werden können.

bwhoch2  05.08.2016, 12:51

Danke für die Auszeichnung!

Erst nach div. schriftl. Abmahnungen.  Ausser die Wohnung ist eine Einliegerwohnung, hier ist eine Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit möglich.

Erstmal mahnst du ihn ab und forderst ihn auf, sein Verhalten zu unterlassen. Für den Wiederholungsfall drohst du ihm die Kündigung an.

Deine bisherigen Fragen sind sehr wirre/irre! Bist Du den tatsächlich Eigentümer einer Wohnung und somit Vermieter....????? Egal, kein Mieter in einem Mietshaus darf auf das Dach gehen und an einer "Gemeinschaftsantennenanlage" Hand anlegen....Wem gehört denn das Haus?