Elternunterhalt/Heirat - muss mein Mann für meinen Vater aufkommen?

7 Antworten

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Herangezogen  werden kann Dein Mann nicht, da sich nur Abkömmlinge 1. Ordnung, also Kinder - Eltern- Großeltern unterhaltspflichtig  sind.
Wenn Du kein Einkommen und kein größeres Vermögen hast, wirst du wohl nicht herangezogen werden können, wobei die Berechnungstabellen umfangreich sind und meistens  nur Beträge im zweistelligen Bericht herauskommen.

Du wirst aber in der Gesamtberechnung  Dir einen gemeinsamen Haushalt anrechnen lassen müssen, dafür gibt es einen Pauschbetrag, glaublich so 400  EUR, da ja Dein Mann zum Lebensunterhalt beisteuert. Aber nachdem Du kein Einkommen hast, wird sich bei Dir eine Heranziehung zur Unterstützung Deines Vaters nicht ergeben.

Man muss schon ein recht gutes Einkommen haben, bevor das Sozialamt die Kinder zum Elternunterhalt heranzieht. Man muss allerdings seine Einkommensverhältnisse dafür offen legen.

Es werden nur die eigenen Kinder der Betroffenen mit ihrem Einkommen zum Elternunterhalt herangezogen.

Indirekt wird er das müssen, da ein Teil des Lohnes deines Mannes auf dem Papier dir gehört.

Gibt es. Ich kenne mich da aber zu wenig aus um es genau zu benennen!

Googel mal "Unterhalt Schwiegereltern", unter anderem auf dem Link "rechtstipps.de" taucht dazu interessantes auf "keine mittelbare Unterhaltspflicht (aber)..."

Die einfachste rechtliche Absicherung gegen Ansprüche ist natürlich, einfach nicht standesamtlich zu heiraten.