Elternunterhalt/Heirat - muss mein Mann für meinen Vater aufkommen?
Guten Tag,
mein Freund und ich würden uns gerne ehelichen. Er ist wohlhabend, ich bin erwerbslos und habe keinen Besitz.
Problem: Mein Vater ist krank, braucht im Alltag ständig Hilfe, Rücklagen hat er keine. Sollte er pflegebedürftig werden, müssten mein Bruder und ich die Kosten hierfür tragen, wenn er selbst nicht mehr dafür aufkommen kann, oder? (Eltern sind geschieden)
Das ist allerdings von meiner Seite aus nicht möglich, da ich über kein eigenes Einkommen verfüge. Muss mein Freund, sollte er mich heiraten, dann für meinen Vater einkommen?
Gibt es eine Art rechtliche Absicherung dagegen? Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Herangezogen werden kann Dein Mann nicht, da sich nur Abkömmlinge 1. Ordnung, also Kinder - Eltern- Großeltern unterhaltspflichtig sind.
Wenn Du kein Einkommen und kein größeres Vermögen hast, wirst du wohl nicht herangezogen werden können, wobei die Berechnungstabellen umfangreich sind und meistens nur Beträge im zweistelligen Bericht herauskommen.
Du wirst aber in der Gesamtberechnung Dir einen gemeinsamen Haushalt anrechnen lassen müssen, dafür gibt es einen Pauschbetrag, glaublich so 400 EUR, da ja Dein Mann zum Lebensunterhalt beisteuert. Aber nachdem Du kein Einkommen hast, wird sich bei Dir eine Heranziehung zur Unterstützung Deines Vaters nicht ergeben.
Man muss schon ein recht gutes Einkommen haben, bevor das Sozialamt die Kinder zum Elternunterhalt heranzieht. Man muss allerdings seine Einkommensverhältnisse dafür offen legen.
Es werden nur die eigenen Kinder der Betroffenen mit ihrem Einkommen zum Elternunterhalt herangezogen.
Indirekt wird er das müssen, da ein Teil des Lohnes deines Mannes auf dem Papier dir gehört.
Gibt es. Ich kenne mich da aber zu wenig aus um es genau zu benennen!
Googel mal "Unterhalt Schwiegereltern", unter anderem auf dem Link "rechtstipps.de" taucht dazu interessantes auf "keine mittelbare Unterhaltspflicht (aber)..."
Die einfachste rechtliche Absicherung gegen Ansprüche ist natürlich, einfach nicht standesamtlich zu heiraten.