Auszug, Darf der Vermieter den Grund für Auszug in der Gegend rum erzählen? Thema Datenschutz?

8 Antworten

Rein vom Datenschutz darf die Vermieterin diese Informationen nicht raus geben. Nun zur Beweislast, es liegt ja hier kein Beweis hinsichtlich der Aussage vor, nur von einem Mieter.

Rein vom Datenschutz darf die Vermieterin diese Informationen nicht raus geben.

Rein mit Datenschutz hat das ganze überhaupt nichts zu tun, da es sich hier nicht um unberechtigte Weitergabe personenbezogener, elektronisch gespeicherter Daten geht.

Das richtige Wort ist eher "Vertrauensschutz".

Menschen dürfen miteinander reden.

Das ist heute auch noch nicht verboten. Deswegen kannst du niemanden belangen.

Der Vermieter nennt diesen Grund, damit der neue Mieter nicht denkt, dass in der Wohnung der Grund für den Wegzug lag.

Die Information, dass ihr auszieht, weil ihr ein Haus habt unterliegt keinem Schutz, zumal ihr sie ja freiwillig hergegeben habt.

Sofern Sie sich vom "Belangen" etwas Vorteilhaftes versprechen, können Sie loslegen.

Moin. Verbraucherzentrale fragen.

Wenn ihr nicht wollt, dass es weiter getratscht wird, dann hättet ihr es doch nicht sagen müssen?! Und was ist jetzt so schlimm daran? Man muss nicht gleich immer Jeden und Alles verklagen. Es gibt echt wichtigere Dinge im Leben und wenn man sich ständig "künstlich" aufregt, dann läuft man Gefahr ein Magengeschwür zu bekommen... Und sieh es doch mal positiv: nun weiß Jeder, dass ihr Geld habt und euch ein Haus leisten könnt!