Dauergast und Nebenkosten!

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Mit dem Vermieter sprechen. Besuch ist normalerweise im Mietvertrag geregelt und unter Besuch wird sicher nicht ein 24/7 Gast verstanden. Das heißt sie kann ihn entweder offiziell als Mieter melden und bezahlen oder verstößt gegen ihren Mietvertrag, was ja auch eher unschöne Folgen haben kann.

Vielleicht solltet ihr aber zuerst mit ihr selbst reden und ihr die Lage sachlich schildern. Eventuell sieht sie es ja ein und ihr brecht keinen Streit vom Zaun ;)

Da hier so viele andere das Gegenteil behaupten: Zumindest in MEINEM Mietvertrag gibt es dazu eine Regelung.

XtraDry  01.12.2011, 10:39

unter Besuch wird sicher nicht ein 24/7 Gast verstanden.

Nein, aber genau das ist er ja auch nicht...

fairytales  01.12.2011, 10:47
@XtraDry

Ich meine in meinem Mietvertrag steht, dass 2-3 Wochen Besuch ohne weiteres toleriert werden und alles was sich über einen sehr viel längeren Zeitraum erstreckt, muss dem Vermieter zumindest gemeldet werden (ohne dass da jetzt zwangsläufig was am Vertrag geändert wird oä)

Dass er nicht den ganzen Tag und nicht jeden Tag zu Hause ist, ist schon klar. Wer ist das denn auch? Aber wenn er eine derartige Belastung für die Gemeinschaft ist, dann ist es schon mal definitiv unverschämt ihn nicht anzumelden und ich kann mir nicht vorstellen, dass man das so hinnehmen muss.

Er darf natürlich dort wohnen. Aber dann muss er halt auch bezahlen.

XtraDry  01.12.2011, 10:50
@fairytales

Das Problem ist, dass er einige Wochen nur 4 Tage da ist, und bereits da würde selbst eine solche Regelung nicht mehr greifen. Mal abgesehen davon, dass eine solche Klausel in einem Formularmietvertrag ohnehin komplett unwirksam sein dürfte...

fairytales  01.12.2011, 10:57
@XtraDry

Zur Wirksamkeit kann ich nicht viel sagen, damit kenne ich mich nicht aus. Ich weiß nur, dass es bei mir so drinsteht ;) Was mir letztlich auch ziemlich egal ist, denn ich habe nicht vor hier ein Hotel aufzumachen :P

Gerade wenn aber der Verteilungsschlüssel nach Personen ausgelegt ist und nicht nach qm oder was auch immer, dann wäre es fatal, wenn man gegen sowas nichts unternehmen könnte.

XtraDry  01.12.2011, 11:01
@fairytales

Ich kann das auch nur aus meiner Berufserfahrung einschätzen, zumal es dazu keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Die meisten Gerichte sehen das aber lockerer, als bei Euch im Mietvertrag vereinbart, so dass ich mir ziemlich sicher bin, dass der BGH dies als unangemessene Benachteiligung des Mieters und somit als unwirksam sehen würde. Aber wo kein Kläger da kein Richter, solange es kein Urteil dazu gibt, gilt selbstverständlich der Vertrag...

Gängige Regel ist: Es wird da abgerechnet, wo die Person ihren "Lebensmittelpunkt" hat. Das dürfte nicht in eurem Haus sein. @fourxxx hat sich hier die richtigen Gedanken gemacht. Aber vielleicht ist die junge Frau ja bereit, sich 1/2 Person mehr anrechnen zu lassen.

Das gleiche Problem haben wir bei uns auch. Nur das der Kerl auch noch mit seinem Transporter auch noch ständig zwei Parkplätze belegt. Ich war beim Vermieter und habe mit dem drüber gesprochen. Es gibt leider keine Möglichkeit etwas dagegen zu tun. Die Mieterin sagt, dass er nicht so oft da ist und das reicht.

Da er ja immer zu Besuch ist, und es auch Phasen gibt, wo er nicht bei ihr ist, könnt ihr nichts machen. Solange er eine eigene Wohnung hat, kann er so oft er will bei seiner Freundin zu Besuch sein. Da werdet ihr leider den Wasserverbrauch von ihrem Freund mittragen müssen. Vielleicht ist sie ja in den Tagen, wo er nicht bei ihr ist, bei ihm und dadurch wird der Gesamtwasserverbrauch wieder geschmälert.

Ja, das kann man. Benachrichtige den Vermieter und bitte ihn den Umlageschlüßel zu ändern. Es geht ja nicht nur um Wasser sondern auch um Müll etc.