Das Recht die Mutter zu besuchen.?

1 Antwort

Egal wie das Wohnrecht der Mutter gestaltet ist, sie darf Besuch in ihren Wohnräumen empfangen. Wenn der Bruder aufgrund der baulichen Gegebenheiten das Betreten seiner Wohnung durch seine Schwester nicht dulden will, dann muss er das Haus innen so umbauen, dass seine Mutter ihr Besuchsrecht ausüben kann.

Aber ich glaube nicht, dass die Mutter den Sohn dahingehend verklagen will.