Darf Vermieter neue Tür einbauen und suchen Geld von Mieter?
Hallo! Wir haben Probleme mit dem Vermieter. Wir sind schon ausgezogen und wohnen jetzt in eigene Haus. Vermieter hat uns angerufen wegen Tür von Badezimmer die waren beschädigt, kleines Riss an dem Tür (ich habe Fotos). Ich habe ihm gesagt dass wir werden Reparatur bezahlen, ABER er muss uns anrufen und des Bescheides sagen. Er hat uns nicht angerufen, ich habe gewartet und dann am Ende ich habe ihn angerufen und dann Schock! Er sucht von uns 533 Euro! Er hat alles neu eingebaut, Tür, Rahmen alles! Unsere 700 Euro Kaution ist noch immer beim ihn. Mietvertrag haben wir nicht. Ich muss anmerken dass das wäre billige Tür, solche Tür kosten 30€ und er hat für neue Tür 300€ gegeben. Was können wir tun? Vielen Dank!
4 Antworten
Du hast keinen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen, dennoch gab es einen mündlichen Mietvertrag, denn du hast in der Wohnung gewohnt, du hast Miete bezahlt und dem Vermieter eine Kaution gegen Quittung übergeben.
Eine direkte Herausgabe der Mietwohnung an den Vermieter gab es wohl nicht zum Mietende? Wie wurden dem Vermieter die Schlüssel übergeben? Sind die "Absprachen" wegen Reparatur der Tür beweisbar?
Unabhängig von der Beantwortung der Fragen gilt: Der Vermieter hat nach Mietende zum Zeitpunkt X einen Mangel geltend gemacht, dessen Beseitigung von dir zu bewerkstelligen war. Dazu hat der Vermieter dich nicht aufgefordert, weil du dich bereit erklärt hast die Reparatur des Mangels zu bezahlen. Gibt es dazu einen Schriftwechsel mit dem Vermieter?
Der Vermieter hat ohne deine Zustimmung die Tür samt Zarge, Schloss mit Schlüssel und Beschlag ersetzt. Der Vermieter kann vermutlich nicht nachweisen, dass du zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung aufgefordert wurdest. Daher bist du nicht verpflichtet die vorgelegte Rechnung zu bezahlen.
Spätestens 6 Monate nach Mietende muss der Vermieter die Kaution bei dir abrechnen. Wann ist diese Zeit erreicht? Ein Einbehalt eines Kautionsteiles wegen Betriebskostenabrechnung kann nicht erfolgen, weil du einen mündlichen und damit Inklusivmietvertrag hattest. Somit muss der gesamte Kautionsbetrag ungeschmälert an dich zurück gegeben werden.
Den Rechtsanwalt solltest du beauftragen die gesamte Kaution zurück zu fordern, nötigenfalls durch eine Klage beim Amtsgericht.
Dann wird der Vermieter vermutlich die Kaution herausgeben müssen. Die Türrechnung hast du NICHT zu bezahlen.
Aber die Wohnungsschlüssel an die Nachmieter zu übergeben war ein Fehler. Denn nun haben die Nachmieter die Wohnung nicht vom Vermieter zum Mietbeginn übernommen.
Insofern die Nachmieter inzwischen ab Einzug Miete bezahlt haben, sind sie allerdings im Besitz der Mietsache. Wie ist der Vermieter auf den Kratzer an der Tür informiert worden?
Ab sofort alle Informationen mit Schriftverkehr, am besten durch bezeugten Briefeinwurf oder Einwurfeinschreiben.
Er sucht von uns 533 Euro! Er hat alles neu eingebaut, Tür, Rahmen alles!
Er darf lediglich den Zeitwert berechnen und wenn nur die Tür beschädigt war muss man nicht unbedingt eine neue Zarge einbauen.
Bezüglich wegen dieser Sache und Kautionsrückzahlung wird das der Anwalt für Mietrecht klären.
Wann hast du die Wohnung samt Schlüsseln zurückgegeben und wann danach hat er die Forderung gestellt?
Hat er eine Originalrechnung des Tischlers vorgelegt?
Hast du eine private Haftpflichtversicherung?
Habt Ihr bei Auszug keine gemeinsame Abnahme, mit Protokoll, gemacht bei welcher eine Schaden hätte notiert werden müssen?
Nein, leider. Wir haben auch kein Mietvertrag. Er hat Wohnung durchgesucht und er wollte Kaution überweisen aber dann er ist an Urlaub gegangen. Neuer Mieter hat ihm für Tür gesagt. Dann er hat uns angerufen, aber er hat gesagt reparieren nicht alles neu einbauen
Kein Mietvertrag, kein Abnahmeprotokoll, aber hoffentlich eine Quittung für die Kaution?
Wie willst Du jetzt beweisen, dass die Tür nur 30 € wert war, dass es nur ein ganz kleiner Riss war und dass die Zarge unbeschädigt war? Foto? Wird schwierig!
Vorschlag: Da Du selbst kaum ordentliches Deutsch schreiben kannst, gehe mit der Sache zu einem Rechtsanwalt, der Dir evtl. weiter helfen kann oder zumindest die Lage erklärt.
Vielen Dank,
Absprachen wegen Reparatur sind nicht beweisbar.
Die Schlüssel haben wir direkt dem neuer Mieter gegeben (Vermieter war am Urlaub).
Es gibt es keinen Schriftwechsel mit dem Vermieter.