Darf mich die Arbeitsagentur gesundheitliche Fragen stellen? Ärztliche Unterlagen verlangen?

6 Antworten

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Ja, fragen dürfen sie. Und nein, Du musst dem Amt nichts über Deine gesundheitliche Situation mitteilen und schon gar keine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Allerdings kannst Du Dich nur auf gesundheitlichen Einschränkungen berufen (um z.B. einen Job abzulehnen o.ä.), wenn Du zumindest ein ärztliches Attest vorlegst.

Die Fragen nach der gesundheitlichen Situation dienen dazu, Dir passendere Unterstützungsangebote zu unterbreiten. Wie hilfreich das in der Praxis wirklich ist, variiert stark von Kommune zu Kommune....

Ja, das darf sie, schließlich soll sie dir doch eine neue Arbeitsstelle vermitteln. Wie aber soll sie das, wenn nicht bekannt ist, ob und welche gesundheitlichen Einschränkungen - z. B. auch aus einem Unfall - vorliegen. Aus diesem Grund braucht der für dich zuständige Vermittler bei der Agentur für Arbeit solche Daten. - Stell dir mal vor, du wärst blind und man würde die einen Vermittlungsvorschlag als Fotograf unterbreiten...

Im Übrigem unterliegen Sozialdaten, also auch alles, was du insoweit der Agentur für Arbeit mitteilst, dem Datenschutz. Also "keine Panik".

erniekeks  09.12.2011, 10:25

Kommt wohl aber auf das Amt an. Ich musste nicht nur meinen gesamten Mutterpass kopieren, sondern kriegte Ärger, weil meine Blutgruppe nicht vermerkt war. Und die braucht zur Arbeitsvermittlung nun wirklich keiner. Denke, eine Bescheinigung vom Arzt ggf. Gutachter, täte es manchmal auch.

Deinem Sachbearbeiter gegenüber musst du gar nichts preisgeben, schon gar keine Diagnosen und Ähnliches.
Wenn, dann erteilst du eine Schweigepflichtsentbindung ausdrücklich nur gegenüber dem medizinischen Dienst des Jobcenters, sodass der Amtsarzt gutachterlich feststellen kann, welche Einschränkungen ggf. greifen.
Möchte der Sachbearbeiter also Genaueres wissen, muss er dich erst zum Amtsarzt schicken, von dem er dann deine Vermittlungshemmnisse (ohne Diagnose) mitgeteilt bekommt.

VirtualSelf  09.12.2011, 22:24

Das Procedere wäre im Übrigen so, dass der Sachbearbeiter/Vermittler dem Amtsarzt schriftlich ganz konkrete Zielfragen stellen muss, und der Amtsarzt diese Fragen in seinem Gutachten beantwortet. Nicht mehr und nicht weniger ... und - wie gesagt - keinerlei Diagnose.

Wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast, muss die Arbeitsvermittlung das natürlich berücksichtigen. Es nützt ja nichts, dich zu vermitteln und anschließend kannst du diese Arbeit gar nicht ausüben.

Und wenn du Leistungen willst, musst du dich schon an die Regeln halten.

"Preisgeben" musst du es nicht.. Soweit ich weiß hat die Arbeitsagentur Schweigepflicht, also musst du das mitnehmen und du brauchst nicht besorgt sein das sie das Weitergeben... Wenn sie es doch tun darfst du klagen