Wozu braucht man seinen Arbeitsvertrag?

5 Antworten

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte aber aus Beweisgründen für beide Seiten zur Absicherung angefertigt werden.

Lt. Nachweisgesetz ist innerhalb von 4 Wochen aber schriftlich zu fixieren, was zwischen ArbG und ArbN vereinbart worden ist. Von dieser Niederschrift (die ja einen Vertrag darstellt) hat der ArbG dem ArbN ein Exemplar auszuhändigen.

http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html

Ein Anwalt sollte das aber eigentlich wissen........!?

Oh ja, gerade Anwälte sollten das wissen, da kommt irgendwie der Verdacht auf, dass die sich was dabei denken, dass ein Vertrag bei denen "nicht üblich" ist.

Yo, das der Vertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben ist mag ja sein, aber verweigern dürften die mir den ja nicht... genauso wie ich auch nicht einfach sagen könnte "Nö, ich unterschreibe den Vertrag nicht; ich arbeite bei Ihnen einfach so!"

hii also um sich Möbel Kredit ect. zu hole brauch man kein Arbeitsvertrag sondern die letzten 3 gehaltsnachweiss. ...das weiss auch ein Anwalt...ich denke offen und ehrlich mit denen drüber sprechen gibt die mehr Punkte :)viel Erfolg bei deiner neuen Arbeit :)

Sag einfach du möchtest dir neue Möbel kaufen und das ganze finanzieren lassen. dazu will der Verkäufer allerdings sehen, dass das einkommen gesichert ist und da du ja noch keine Kontobelege von deinem einkommen hast wäre es nett, wenn sie dir einen Arbeitsvertrag ausstellen könnten.

Sage ganz einfach, Du möchtest in absehbarer Zeit einen Kredit aufnehmen (für Auto, Wohnungseinrichtung oder so). Du hättest Dich schon bei verschiedenen Banken nach den günstigsten Konditionen erkundigt - aber die wollen einen Arbeitsvertrag wegen einer festen Arbeitsstelle und wegen dem (regelmäßigen) Einkommen sehen ....

Man braucht einen Arbeitsvertrag um nachweisen zu können das man eine Abeit hat u nicht schwarz arbeitet.