Darf mein Vermieter mich kündigen nur weil er andere Leute in die Wohnung einziehen lassen will?


15.06.2021, 20:18

Hier ein kleiner Teil aus dem Chat ich weiß wirklich nicht was ich antworten kann

7 Antworten

Eigentlich ist der einzige Grund der unanfechtbar ist, der dass du deine Miete nicht bezahlst.

Eigenbedarf kann der Vermieter anmelden, der Personenkreis, der dadurch dann begünstigt ist, ist aber begrenzt,

Susu50505 
Fragesteller
 15.06.2021, 20:21

Wer dürfte denn einziehen?

DerHans  16.06.2021, 09:55
@Susu50505

Eigenbedarf kann ein Vermieter nur für sich selbst oder nahe Angehörige beanspruchen.

Wegen der Besichtigung darf er dir nicht so kurzfristig Bescheid geben. Kündigen kann er nur fristgerecht, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Wenn er wegen Eigenbedarf kündigt, muss er das meines Wissens mindestens 9 Monate vorher machen. Wenn du aber einen Untermietvertrag hast, hast du kein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter, sondern mit dem Hauptmieter der Wohnung. Wenn der Hauptmieter kündigt, musst du auch ausziehen. Es wäre aber auf alle Fälle vorteilhaft, die Wohnung ordentlich und sauber zu halten bei der Besichtigung.

Susu50505 
Fragesteller
 15.06.2021, 20:20

Ich bin hauptmieterin und ich habe einen Chat gepostet🙏

wolfrein  15.06.2021, 22:13
@Susu50505

Das darf er keinesfalls. Es grenzt an Erpressung und Willkür. Das ist kein stichhaltiger und gültiger Kündigungsgrund, er kann dir nicht kündigen, nur weil er andere Mieter haben will.

Das kommt auf Deinen Mietvertrag an!

LydiaDonner  15.06.2021, 17:35

Nö.

Susu50505 
Fragesteller
 15.06.2021, 17:36

Worauf genau? In welchen Fällen gibts Ausnahmen das er mich kündigen kann damit andere einziehen können?

So ganz klar ist mir die Geschichte nicht.

Hast Du einen Mietvertrag mit dem "Vermieter" über ein WG-Zimmer (So was kenne ich gar nicht) oder bist Du Untermieter und ein Dritter ist der Hauptmieter (Das ist der Normalfall)?

Bist Du nicht der Hauptmieter, hast Du kaum Rechte.

Susu50505 
Fragesteller
 15.06.2021, 20:22

Doch ich bin Hauptmieterin

Nein, darf er nicht. Voraussetzung ist natürlich: Keine Mietschulden und Du stehst im Mietvertrag

Susu50505 
Fragesteller
 15.06.2021, 17:36

Ich habe keine mietschulden und habe einen einzelnen mietvertrag

Wiesel1978  15.06.2021, 17:38
@Susu50505

Dann kann er Dich nicht einfach raushauen oder gegen Deinen Willen 'umquartieren'.

Susu50505 
Fragesteller
 15.06.2021, 17:39
@Wiesel1978

Hast du einen Rat was ich ihm jetzt sagen soll?

Wiesel1978  15.06.2021, 17:43
@Susu50505

Das es Dir leid tue, aber aufgrund der nicht identischen Wohnungs- bzw Zimmergröße lehnst Du sein Angebot ab.

Rechtlich ist es Aufgabe des Vermieters weitere Verträge bzw Mieter für die anderen WG Zimmer zu bekommen. Wenn es die 'neue' Familie nicht stört, könnten sie ja die anderen Zimmer beziehen. Natürlich bleibt Dein Nutzungsrecht von Gemeinschaftsräumen (Küche Bad mglw WZ) unangetastet.

Susu50505 
Fragesteller
 15.06.2021, 20:24
@Wiesel1978

Das war nicht der Fall die Familie war unerlaubterweise in der Wohnung weil sie sich ihre Wohnung zuende einrichten wollten. Das Zimmer hat vielleicht 10m2 und sie waren zu viert und mieten tut das Zimmer eigentlich nur einen. Trotzdem hat der Vermieter es seit Februar geduldet. Ich musste ihn anbetteln das er was unternimmt.

Wiesel1978  15.06.2021, 23:17
@Susu50505

WTF? Was sind denn das für Asis? Soll ich mal vorbei schauen? Wenn Du nicht am AdW wohnst 😉

Susu50505 
Fragesteller
 15.06.2021, 23:18
@Wiesel1978

Ich wohne in Stuttgart

Wiesel1978  15.06.2021, 23:19
@Susu50505

Hm, könnte mal wieder meinen Onkel besuchen ;). Der wohnt in Kirchheim/Teck