Darf mein Nachbar den Weg über sein Grundstück für das ich ein eingetragenes Wegerecht besitze, einfach mit scharfkantigen Eisensschienen abstecken?

9 Antworten

Zum einen wäre da zu prüfen, inwieweit der Nachbar gegen die regionalen Bauvorschriften verstößt. Zum anderen ist die Verkehrssicherungspflicht hier mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreicht erfüllt, was du vom Nachbarn auf jeden Fall einfordern kannst. Darüber hinaus kann dir der Nachbar selbstverständlich nicht vorschreiben, wem du im Rahmen des Wegerechts die Nutzung erlaubst.

Der Weg hat ein bestimmte Breite einzuhalten.. Wenn diese gewährleistet ist, ist natuerlich das gefahrlose passieren in Form von Berauemung und Aufbau sicherzustellen.. Bitte ihn doch höflich um eine Abänderung.

Momentan seh ich da nur eine subkjektive Meinung.

Wie sich die Situation tatsächlich gestaltet, wird wahrscheinlich eine Ortsbegehung zeigen.

Der erste Weg für mich wäre ja mal ein Gespräch.

Bevor Du Streß bekommst.Ist das Wegerecht noch immer richtig eingetragen? Bei Katasteränderungen können Pannen passieren.Dein Nachbar könnte das erfahren haben und schafft Fakten?! 

Falls Du ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen hast,kläre im Gespräch wie dieses aussehen muß.Welche Anforderungen sind an den Weg zu stellen? Hier würde ich im Bauamt fragen,ebenso wie Du Einsicht in das verfilmte Grundstückskataster dort nimmst.

Ist alles klar,so muß der Nachbar in der richtigen Form auf seine Pflichten Dir gegenüber hingewiesen werden.

Hier bietet sich der Schiedsmann des Ortsgerichtes Deiner Gemeinde / Ortsteiles an.

Weitere Spekulationen wären eher nicht hilfreich und das schlimmste was Dir passieren könnte,wäre ein ewiger Nachbarschaftskrieg.Denn als Hinterlieger bist Du in vielen Dingen auf den Guten Willen des Nachbarn angewiesen.Denn ein Wegerecht kennt Grenzen.Bagger und Kran und größere Beeinträchtigungen muß der Nachbar nicht,bzw.nur so lange und so oft wie unumgänglich hinnehmen.Ich persönlich würde kein Haus wollen,wo ich nur ein Wegerecht und keine eigene Erschließung / Zufahrt habe.Beste Grüße

dokker1 
Fragesteller
 09.02.2017, 09:00

Danke für diese ausführliche Antwort. Ja, das Wegerecht ist in unveränderter Form im Grundbuch eingetragen und auch nicht geändert bzw. entfernt worden. Das habe ich auf dem Kataster- bzw. Bauamt nachsehen können. Es ist regulär im Grundbuch eingetragen. ( Der Grundbuchauszug liegt mir vor) Ich habe schon in anderen Angelegenheiten das vernünftige Gespräch mit meinem Nachbarn gesucht, er kennt nur seine eigenen Gesetze und der Rest interessiert ihn wenig. Das war in seiner Familie schon immer so und wird wohl leider auch so bleiben.

jerkfun  09.02.2017, 09:06
@dokker1

Dann bitte den Schiedsmann einschalten.Deutlich machen,das Du in Deinen Rechten beschnitten bist,es ein Dauerzustand zu werden droht und deshalb gezwungen bist den Rechtsweg zu beschreiten.der Schiedsmann wird das dann richtig einordnen.Vielleicht hat Dein Nachbar noch ein paar Bäume zu nah an der anderen Grundstücksseite stehen,was sonstwie ordnungsmäßig zu beanstanden und wird froh sein,den Schiedsmann nur einmal zu Gesicht zu bekommen.^^

dokker1 
Fragesteller
 09.02.2017, 09:10
@jerkfun

Danke, das werde ich wohl oder übel so machen müssen, man kommt sonst mit ihm zu keiner gütigen Einigung!

kabbes69  09.02.2017, 19:08
@dokker1

Hast du auch auf das Datum der Eintragungsbewilligung geachtet? Und auch wichtig, hast du dieses Wegerecht mit deinem Nachbarn ausgehandelt oder hast du dein Haus/ Grundbereits mit dem Wegerecht gekauft? 

klar beinhaltet auch das Wegerecht, das ein Handwerker zu dir fahren darf.

an deiner stelle würde ich mal mit dem Ordnungsamt darüber sprechen und nachfragen wie sich das mit den Stangen verhält (Verletzungsgefahr)

schließlich muss ja auch der Briefträger oder sonstige den weg begehen

wenn der nachbar nicht einsichtig ist und es anders gestaltet, bleibt dir leider nur dieser weg

Doktorfruehling  09.02.2017, 08:32

Wenn der Weg die vorgeschriebene Breite hat, kann auch links und rechts eine 3 Meter Mauer stehen, und wer da nicht durchkommt muss draussen bleiben

Reviewer  09.02.2017, 08:34

das ordnungsamt hat auf privatem gelände nix zu sagen und nix zu suchen

dokker1 
Fragesteller
 09.02.2017, 08:39
@Reviewer

Nicht ganz richtig, wenn der Weg dort wo Gebäude stehen eine starke Biegung hat, die es zu durchfahren gilt muss der Weg an der Stelle breiter sein...ansonsten kommen wir bei der Durchfahrt entweder an die Eisenstangen oder an der anderen Seite an seine Garagenwand. Ich will keine Wegbreite von 10 Meter aber man muss den Weg so bereitstellen, dass eine normale Durchfahrt ermöglicht wird...

ellaluise  09.02.2017, 10:31
@dokker1

Was ist mit Feuerwehr oder Rettungdienst? Passen die durch?