Anzeige wegen Sachbeschädigung an Strassenschild

5 Antworten

Das ist leider nicht so wirklich wichtig, ob das Schild bereits beschädigt war oder nicht. Eine Sachbeschädigung findet immer dann statt, wenn man vorsätzliche eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Leider ist nach § 303 StGB (Absatz 3) auch schon der Versuch strafbar.

Und die Polizei hat ja nun leider gesehen, wie du das Schild traktiert hast. Da es sich um einen Straftatbestand handelt, muss sogar die Polizei dies zur Anzeige bringen.

ABER: du schreibst nicht, wie alt du bist, das wird eine erhebliche Rolle spielen. Ebenso, wenn du tatsächlich nachweisen kannst, dass das Schild bereits beschädigt war. Es wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht viel passieren.

Aber lass es dir eine Lehre sein! Es ist schrecklich ärgerlich, wenn einem ein Fahrrad gestohlen wird, aber das Schild kann nichts dafür.

Danke für diese Antwort, damit ist alles geklärt, was ich wissen wollte. Dass das Schild da nichts für kann, weiss ich natürlich auch und meine Tat halte ich ebenso für dämlich. Ich bin übrigens 21 und es wurden mir 1,31 Promille gemessen. Wie wird die Sachbearbeiterin denn nun vorgehen. Wird sie die Stadt über das defekte Schild informieren und die entscheiden, ob sie einen Strafantrag stellen wollen?

@Robmania

Eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB ist ein sogenanntes "relatives Antragsdelikt". Der Strafantrag der Stadt ist also nicht unbedingt erforderlich. Hält die Staatsanwaltschaft ein Einschreiten wegen einem besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung für notwendig, dann ist es ziemlich egal, ob die Stadt die Sachbeschädigung verfolgen will oder auch nicht - es wird trotzdem einen Strafantrag geben.

Allerding wird ein solches Delikt nur unter folgenden Voraussetzungen als "öffentlich interessant" verfolgt:

  • wenn die Tat besonders durch Rohheit oder Gefährlichkeit gekennzeichnet ist

  • wenn der Rechtsfrieden so gestört wurde, dass eine Strafverfolgung ein wichtiges Anliegen der Allgemeinheit wäre

  • bei einem erheblichen Ausmaß der Rechtsverletzung

  • wegen niedriger Beweggründe deinerseits

Es ist ziemlich "wischi-waschi" ausgedrückt und alles lässt vielfache Interpretation zu - trifft trotzdem alles wahrscheinlich eher nicht auf deinen Fall zu.

Ich bin kein Rechtsanwalt - aber ich würde dir auf jeden Fall raten, noch einmal mit der Stadt zu sprechen und die die vorhandene Beschädigung des Schildes und den ohnehin schon geplanten Austausch schriftlich bestätigen lassen.

Ich drücke dir mal feste die Daumen, dass es alles gar nicht so weit kommt.

@dsupper

Wobei hier auf § 304 Abs. 1 StGB hingewiesen sei.

@Haglaz

... der im Grunde ja auch nicht mehr als der § 303 aussagt ...

@dsupper

...sich jedoch im Strafmaß unterscheidet.

@Schokorecht

Und kein Strafantrag erfordert, daher der Hinweis.

Natürlich darf die Polizei das. Aber so, wie Du den Sachverhalt schildertst, passiert da nix mehr.

Viel Erfolg bei der Suche nach dem Fahrrad.

Anzeige erstatten darf jeder, Strafantrag stellen dagegen nicht.

Die Sache mit deerbereits bekanten Beschädigung solltest Du Dir vonnder Behörde schriftlich geben lassen. Das Verfahren dürfte wohl eingestellt werden.

Es geht nicht um die Schadenhöhe, sondern um die Tat. Es war eine Sachbeschädigung und Du darfst das Schild und zusätzlich noch eine Strafe bezahlen.

Es geht nicht um eine Schadenshöhe, das ist richtig. Es geht mir darum, das ich es mit meiner Handlung überhaupt nicht beschädigt hatte. Die Polizei wirft mir jedoch vor, dass eine Beschädigung, die bereits vorhanden war, von mir käme.

@Robmania

Tja, kannst du denn beweisen, dass die Beschädigung vorher da war.

@Jewi14

Wie ich geschrieben habe, hat mir ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes (ging zufällig vorbei) das ganze bestätigt, als ich das Schild nochmal angeschaut habe.

Hat das Straßenschild dein Fahrrad gestohlen und warum schlägst du es?

Natürlich kann man verbiegen mit einem Fußtritt, ist doch nur dünnen Blech und kein Volleisen. Das Verfahren wird wohl wegen so einen kleinen Sache eingestellt, die Rechnung für dem Pfahl kommt aber sehr wohl.

Natürlich darf die Polizei Anzeige erstatten, auch wenn sie nicht Geschädigter ist. Oder soll die Polizei bei versuchten Mord so lange warten, bis das Opfer eine Anzeige aufgeben möchte. Du hast extrem schräge Ansichten!

Ich war zu dem Zeitpunkt nun mal angefressen, weil mein hochwertiges, abgeschlossenes Rad trotzdem entwendet wurde. Aus Stress habe ich das ganze in einer Kurzschlussreaktion getan. Warum so eine abwertende Frage?

Ob das Schild durch meine Tritte eine solchen Schaden erlitten haben kann, ist von mir besser als von Ihnen. Schließlich habe ich das Schild gesehen, und "dünnes Blech" würde ich das nicht nennen. Die Frage nach der Anzeige habe ich gestellt, weil mir der Unterschied von Anzeige und Strafantrag nicht bewusst war.

Ich habe diese Frage nicht eröffnet, um mich aus einer Dummheit rauszureden, sondern weil ich mich darum Sorge, für etwas belangt zu werden, was ich nicht verursacht habe.