Falschparker auf Privatgrundstück

7 Antworten

Spreche das Thema auf Eurer nächsten Eigentümerversammlung an. Möglicherweise fühlen sich ja auch andere Eigentümer in der Nutzung ihres Parkraums eingeschränkt. Fasst hier einen entsprechenden Beschluss, in dem der Hausverwalter aufgefordert wird, tätig zu wer-den. Der Hausverwalter ist an diesen Beschluss gebunden, da die Eigentümergemeinschaft dem Hausverwalter gegenüber weisungsberechtigt ist..

Habe ich schon gemacht. Da alle Eigentümer aus dem Haus die Parkverbotfläche hinter meiner Garage als Parkplatz nutzen, halten die natürlich ihren Mund. Die wollen es ja selbst bequem haben. Meine Garage ist die einzige die dadurch fast unbenutzbar wird, alle anderen Garagen liegen so, dass sie dadurch nicht behindert werden. Das Parkverbot ist übrigens nicht von mir eingerichtet worden, dass war ab Bau des Hauses so, weil ja nur so die einwandfreie Nutzungen meiner Garage gewährleistet ist.

@19marco75

Falls der Verwalter untätig bleibt, verklagen Sie zunächst ihn!

Sie haben als Mitglied der Eigentümergemeinschaft Anrecht auf die Beachtung der dort geltenden Regeln und die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums ohne vermeidbare Behinderung. Der aktivlegitimierte Vertreter der Gemeinschaft in rechtlicher Hinsicht ist der Verwalter. Der kann veranlassen, dass der Falschparker abgeschleppt wird. Mit den Kosten müßte die Gemeinschaft ggfs. nacheinem entsprechenden Beschluß, falls der Verwalter dies so sieht, in Vorlage treten und diese Kosten einschließich der einer anwaltlichen Vertretung dann gegen den Störer einklagen. - Der parkt aber danach 100 % woanders!?!

Dem Störer scheint die bekannte Trägheit von Wohnungseigentumsgemeinschften in dieser Hinsicht bewußt zu sein, nur so ist sein rüpelhaftes Verhalten erklärlich.

Übrigens! Rüpeln kann man aber auch anders beikommen - nur das wäre dann Ihre Überlegung!?!

Er hat von mir schon etliche besondere Aktionen bekommen, trotzdem nimmt er keine Vernunft an. Nach solchen Aktionen holt er weder Polizei, noch kommt er zu mir, da er weiß, dass ich ihn kaputt schlagen würde. Aber denke, ich muss die Fäuste sprechen lassen, dann komm ich zwar vor Gericht, aber der Spinner hat mal seine krasse Abreibung. Das Schild, daß er einfach auf unser Grundstück aufgestellt hat, habe ich gestern noch aus dem Boden gerissen, ihm gegen sein Gartentor geworfen und gebrüllt, dass er es sich tief in seinem A..... schieben soll.

Der Antwort von "derhandkuss" ist zunächst nichts hinzuzufügen. Sollte dieser Rat nichts fruchten und die Verwalter untätig bleiben oder nichts bewirken, bleibt wohl der Gang zum Gericht unausweichlich. Und die Verwalter nach Ablauf der gewählten "Amtszeit" (meist 5 Jahre) rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre zum Jahresende kündigen und einen neuen Verwalter suchen. Ich gehe im übrigen davon aus, daß der Garagenhof im Grundbuch eingetragen ist!? Dann gehört der Garagenhof in der Tat allen 8 Eigentümern, aber keinesfalls einem Nachbarn, der in einem anderen Haus wohnt. Du und die anderen 7 Eigentümer haben gute Chancen, vor Gericht auf Unterlassung zu klagen und Recht zu bekommen. Ein Schild auf fremdem Boden aufzustellen ist einfach nur frech und fremdes Eigentum mit Beschlag zu belegen ebenfalls. Da hilft nur hartes, konsequentes Durchgreifen. Ich denke, es ist auch erlaubt, das Schild zu entfernen und dem Nachbarn vor die Tür zu legen.

Auf die anderen Eigentümer kann ich nicht zählen, da deren gesamter Besuch auch immer im Parkverbotbereich vor meiner Garage parkt. Alle anderen Garagen liegen im Hof so verteilt, dass nur mir dadurch eine Behinderung entsteht. Zudem machen vor dem Hausveralterpaar alle den Bückling, darum kann ich die Sache nur im Alleingang durchziehen vor Gericht. Vom Hausveralterpaar werde ich nur gemobbt, meine Balkonpflanzen wurden abgeschnitten, es wird erzählt ich wäre ein Schmarotzer, da ich im Winter meine Wohnung nicht heizen würde, auf den Versammlungen wird angeprangert, dass mein Vogelhaus auf dem Balkon Unkraut im Garten verursachen würde. Andere Eigentümer bekamen Geld aus der Hausgeldkasse für die Balkonrenevierung, mir wurde das verweigert, da ich angeblich nicht richtig renoviert hätte und und und. Natürlich habe ich schon extrem illegale und sehr asoziale Mittel angewendet.

@19marco75

Nach dem, was Du schreibst, scheint das Klima zwischen Dir und den anderen Eigentümern, der Hausverwaltung und dem Nachbarn dermaßen vergiftet zu sein, daß es wohl unmöglich ist, hier wieder zu einem friedlichen Miteinander zu kommen. Da wird auch ein Gerichtsurteil zu Deinen Gunsten Dir wenig bringen, denn es ist zu vermuten, daß das Mobbing weitergehen wird. Außerdem wird vor Gericht vermutlich zur Sprache kommen, welche "extrem illegalen und sehr asozialen Mittel" Du schon angewendet hast. Trotzdem: geh den Weg zum Gericht und hole Dir, wenn möglich, ein Unterlassungsurteil oder, als letzte Alternative, verkaufe die Wohnung.

Da bleibt wohl erst mal nur die Möglichkeit einer Eigentümerversammlung, und eines entsprechenden Beschlusses, dass die PArkverbotszonen zwingend von allen Mietern zu respektieren sind. Dem Hausverwalterpaar gehört ebenso Druck gemacht ihre Pflichten nicht zu vernachlässigen, und wenn dies alles immer noch nichts hilft, gehört der unbelehrbare Mieter abgemahnt.

Das ist kein Mieter. Das ist ein Mann aus dem Nachbarhaus der mit unserem Haus und Grundstück gar nichts zu schaffen hat. Der nimmt sich halt auf fremden Grund und Boden was er braucht, damit er nicht am Straßenrand parken muss.

@19marco75

Für eine solchen Falschparker gilt sinngemäß Gleiches!