Darf man Liedertexte ändern und die Melodie teils kopieren?
Hallo, habe mal eine Frage zum Urhebergesetz in Deutschland. Darf man die Melodie teils aus Liedern kopieren wie z.B. die Instrumental oder Karaoke Versionen mit anderem Text besingen oder die Version ändern und besingen und dann Veröffentlichen?? Ein gutes Beispiel für das, was ich meine ist Otto: http://www.youtube.com/watch?v=8lZ7Rlf152g Ein Youtube Video mit Hänsel und Grätel auf verschiedenen Arten gesungen.
Ich hoffe, ihr wisst was ich meine.
Danke, endlessmp.
4 Antworten
1.) Die Schutzfrist lauft 70 Jahre nach dem Tod des letzen Rechteinhabers ab, denn es ist vererblich, egal ob Bilder oder Musik oder Film oder auch Text.
2.)Nach §2 UrhG ist Musik ein geschütztes Werk, also Text wie Melodie.
3.) Generell gilt, ohne Genehmigung ist erst mal NICHTS erlaubt, es sei denn das Schranken des UrhG angewendet werden können http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001301377
Darfst du. Du musst nur die Zustimmung des Rechteinhabers haben oder die Schutzfrist ist abgelaufen. Bei Bildern und Texten beträgt die 70 Jahre. Lieder? Keine Ahnung. Könnte genauso lange sein. Oder eben das Liedzitat. Also nur "irgenwie fängt irgendwann das Märchen an..." Nur ein kleines Zitat aus einem Lied.
Klar kannst du das. Solange du die Erlaubnis der Urheber hast.
Ok danke erstmal.
Und wenn man teile aus einem Lied rausnimmt(kein Text) und diese denn in ein eigenes Lied rein packt, ist das rechtswiedrig oder in ordnung?
So lange nicht nach Zitatrecht: dann ist es nicht rechtmäßig. Ob der Rechteinhaber aber auf dich zukommt, das steht auf einem anderen Blatt. Udo Jürgens z.B. würde sich lächerlich machen, wenn er von Otto dafür eine Entschädigung verlangen würde.