Darf man Hänger aus NL mit DE PKW ziehen?

6 Antworten

Zulassungsrechtlich kein Problem. Zusätzlich zu den Zulassungspapieren eine Vollmacht zur Benutzung ausstellen lassen. Zoll- und steuerrechtlich auch nicht zu beanstanden, da der Anhänger in einem EU- Land zugelassen ist und nur vorübergehend benutzt wird. Vorübergehend = bis zu 12 Monaten.

Ja natürlich darfst Du das. Must halt nur die Zulassung aus NL bei Dir führen. Bei den LKW´s sieht man es ja besonders häufig, dass die Zugmaschine aus einem anderen Land kommt als der Hänger. Für PKW´s gelten gleiche Rechte.

Ja das darfts Du mit der entsprechenden Zulassung. Aber es ist kein Hänger (das ist was anderes), sondern ein Anhänger!!

ja klar, darfst Du

nein nur mit polnischen wagen möglich ...