Kindergeld Abzweigung abgelehnt?

4 Antworten

Es bleibt alles beim Alten, denn es hat sich, durch die Ablehnung Deines Antrages, ja keine Änderung ergeben.

Das Geld bekommt weiterhin deine Mutter. Diese wurde im übrigen auch zum Abzweigungsantrag befragt und konnte darlegen, dass sie dir Unterhalt gibt.

Du hast eine Ablehnung und widersprichst ihr nicht. Somit bleibt alles beim alten.

Übrigens es heißt zwar Kindergeld, aber es steht der Mutter zu.

schade das man nicht einfach zum Amt fahren kann, damit man das genauer schildern kann. die Anwaltskosten will ich mir nich geben, da diese nicht erstattet werden.

@Nezux

Natürlich kannst Du zum Amt fahren - wieso denn nicht? Der Sachbearbeiter dort wird Dir alles sagen können, was Du wissen möchtest.

@Nezux

Da gibt es glaube ich ein Mißverständnis.

Es ist nicht DEIN Kindergeld. Das Kindergeld steht der Mutter zu. Man muss nachweisen, dass sie dich in keinster Weise unterstützt. Du darfst auch nicht zuhause wohnen. Erst dann kann man eine Abzweigung beantrgen.

Dein Abzweigungsantrag hat mit dem Kindergeldanspruch überhaupt nichts zu tun: die Eltern haben immer den Kindergeldanspruch und nicht die Kinder!

Es wurde doch nur der "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes" auf dein Konto abgelehnt - nicht jedoch die Kindergeldzahlung an die Mutter ;-))