Darf ich mit mofa Führerschein eine Person mitnehmen in manchen Berichten steht das es seid 2017 erlaubt ist (mein Roller hat 2 sitzplätze) ?

3 Antworten

Hallo jst8800,

diese Frage kann ich Dir beantworten.

Da die Frage immer wieder gestellt wird, was passiert wenn man von der Polizei:

  • auf einer Mofa zu zweit angehalten wird oder
  • auf einem zweisitzigen Roller, egal ob mit oder ohne zweite Person, angehalten wird

und man nur im Besitz einer Prüfbescheinigung ist, gehe ich etwas ausführlicher auf die Frage ein.

Zur Mofa:

Eine Mofa kann nur einsitzig sein, weil es sonst schlichtweg keine Mofa ist.

Wer auf der Mofa eine zweite Person mitnimmt, obwohl nur ein Sitzplatz vorhanden ist, begeht keine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit wegen der Mitnahme der zweiten Person ohne Sitzplatz. Diese Ordnungswidrigkeit wird nur mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro geahndet.

Zum zweisitzigen Roller.

Bis zum 19.01.2013 hat man sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG strafbar gemacht.

Am 19.01.2013 wurde in den Paragraphen  4 FeV (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html)  die folgende Nummer aufgenommen:

„1b. Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,“

Seit diesem Datum darf man nicht nur Mofas mit der Prüfbescheinigung fahren sondern auch zweisitzige Kleinkrafträder der Klasse L1e, wenn diese Bauartbedingt 25 km/h nicht überschreiten.

Das bedeutet wiederum, dass es durchaus zulässig ist mit der Prüfbescheinigung für Mofas nicht nur Mofas zu führen, sondern eben auch die eben genannten Kleinkrafträder. Auf dem zweiten Sitzplatz darf logischerweise auch eine zweite Person mitgenommen werden.

Immer wenn diese Frage gestellt wird, kommen Antworten wie:

  • Wer auf einer Mofa eine zweite Person mitnimmt begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Der Versicherungsschutz erlischt
  • Die Betriebserlaubnis erlischt
  • Wer ein Fahrzeug mit zwei Sitzplätzen mit der Prüfbescheinig für Mofas fährt begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Das sind alles völlig unzutreffenden Antworten.

Im Klartext. Wenn Du auf Deiner Mofa, die laut Betriebserlaubnis und durch die Anbringung der Tasche nur einen Sitzplatz hat eine zweite Person mitnimmst, würde auf Dich nur laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgende schriftliche Verwarnung zukommen:

*************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 121100

Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.

Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat 

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

*************************************************************************************

Mit Zahlung des Verwarnungsgeldes von 5,00 Euro hat sich die Sache für Dich erledigt

Aber da Dein Roller zwei Sitzplätze hat, darfst Du auch eine zweite Person mitnehmen ohne damit rechnen zu müssen, ein Verwarnungsgeld von 5 Euro zahlen zu müssen.

Schöne Grüße
TheGrow

Alpino6  15.03.2017, 19:39

Perfekt,

Gibt keine Steigerung für diese Antwort“

siggibayr  16.03.2017, 09:04
@Alpino6

Genau aus diesem Grund wurde auch die Prüfbescheinigung, die bisher "Prüfbescheinigung für Mofa" hieß, im Gesetz umbenannt.

Neue Bezeichnung: "Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h".

Somit sind auch die zweirädrigen gedrosselten KKR (auch zweisitzig), aber auch Segways und sonstige dreirädrige Kfz mit erfasst.

TheGrow  16.03.2017, 09:16
@siggibayr

Danke für den Hinweis.

Diese Änderung der Bescheinigung kann aber noch nicht allzulange her sein.

Sie sieht wie von Dir Beschrieben wie folgt aus:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_2.html

Ich kannte nur die alte Prüfbescheinigung. Wurde aber auch Zeit, dass die Bescheinigung an die 2013 durchgeführte Änderung der FeV angepasst wurde.

siggibayr  16.03.2017, 09:48
@TheGrow

Die Anlage 2 wurde mit Wirkung zum 01.01.2017 durch die VO vom 21.12.2016 (BGBL. I, S. 3083) geändert (11. ÄndVO der FeV).

Wenn dein Roller geeignet ist, darfst du ihn mitnehmen, auch mit der MOFA PRÜFBESCHEINIGUNG.

Nach paragraph 4 FEV fällt die Einsitzigkeit weg, somit erlaubt.

Hallo.

Es war nie verboten. Aber es gab nur Einsitzer Mofa.
Wenn die Mofa, für 2 Personen ausgelegt ist, dann darfst du 2 Personen mit der Prüfbescheinigung fahren.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914