Darf ich meine Halbgeschwister sehen?

2 Antworten

§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.

wenn es dem kindeswohl gut tut, könntest du umgang für 1-2 stunden im monat mit den kindern haben. da du aber keinen regelmäßigen kontakt hast und die zwei dich somit garnicht oder kaum kennen, wird es nicht stattfinden, sprich dein umgang wird nicht stattfinden. der vater kann bestimmen als sorgeberechtigter das du keinen kontakt bekommst, das ist sein recht. warum hat er das verbot ausgesprochen gegen dich? warum hast du keinen regelmäßigen umgang mit deinem vater?