Darf ich mein Studium verschweigen?

4 Antworten

Auch wenn die Idee nachvollziehbar ist, so würdest du doch im Endeffekt in deinem Lebenslauf die Unwahrheit sagen, und das wäre gleichbedeutend mit einem Betrugsversuch.

Und wenn das hinterher auffliegt, ist das ein Grund für fristlose Kündigung.

Das ist eine interessante Frage - die sich wohl nicht ganz klar beantworten lässt.

In diesem Fall würdest Du ja etwas zu Deinen Ungunsten verschweigen - nicht zu denen des potentiellen Arbeitgebers.

Es kann tatsächlich sein, dass Du zu "überqualifiziert" bist.
Damit meine ich nicht einmal, dass die Chefs Dich für zu gut qualifiziert halten, sondern eher, dass sie Dir aufgrund Deiner höheren formellen Qualifikation ein höheres Gehalt zahlen müssten (was ja in der Regel durch einen höheren Bildungsgrad angestrebt wird..).

Ungünstig natürlich, wenn man zwar Anspruch auf ein höheres Gehalt hätte - deswegen aber gar nicht erst den Job bekommt.

Auf Nachfrage wäre es natürlich offenbarungspflichtig. Ansonsten ist eine Auslassung keine aktive Lüge, insofern ließe sich streiten, ob dadurch das Vertrauensverhältnis zum AG nachhaltig gestört würde. Auch erschleichst Du Dir keine Leistungen, die Dir nicht zustünden, oder machst Dich der Hochstapelei schuldig.

In der Zeit habe ich einen Artikel zum Arbeitsrecht bzgl einer gefälschten Vita gefunden; daraus folgender Auszug:


"Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Arbeitgeber einen Irrtum erregt und ihn zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst haben.
Die Täuschung kann auch in einem Verschweigen von Tatsachen bestehen – nämlich dann, wenn der Mitarbeiter eigentlich die entsprechenden Tatsachen offenbaren hätte müssen. Eine Anfechtung muss allerdings binnen der Jahresfrist erfolgen.

Sie können Ihren Mitarbeiter jedoch auch außerordentlich
kündigen – das Arbeitsverhältnis endet dann fristlos. Anfechtung und
Kündigung stehen nämlich selbständig nebeneinander, sodass theoretisch
eine Anfechtung nicht erfolgreich sein kann, wohl aber eine fristlose
Kündigung. Entscheidend ist der Einzelfall. Allerdings muss eine
fristlose Kündigung entsprechend § 626 Absatz 2 BGB innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von den Tatsachen Kenntnis erlangt."


Im Zweifelsfall empfehle ich Dir, Mitglied in der GEW zu werden, damit Du dort die kostenlose Arbeitsrechtsberatung für Mitglieder nutzen kannst.


Glaube nicht, dass "Untertreibung" rechtliche Konsequenzen hätte. Was für eine Ausbildung hast Du denn und was für einen Job suchst Du jetzt?

Leonora362 
Fragesteller
 03.08.2017, 00:05

Danke für deine Antwort! Ich habe kindheitspädagogik studiert. Allerdings ist das noch kein wirklich bekannter studienberuf und vor allem am Land noch nicht üblich. Ausbildung habe ich zur Erzieherin gemacht. Ich würde vorerst gerne als Erzieherin arbeiten. 

PiKay100  03.08.2017, 00:11
@Leonora362

Dann kann es gut sein, dass Du für überqualifiziert gehalten wirst, Erzieher werden doch gerade viel gesucht!? 

Wie wär's denn, wenn Du dem potentiellen Arbeitgeber ein für ihn kostenloses Praktikum (14 Tage oder so) anbietest, damit er sich von Deinen Qualitäten überzeugen kann bzw. du ihn überzeugst

Meine Befürchtung ist, dass ich für die Stellen auf die ich mich beworben habe uberqualifiziert bin.

Ein solches Problem dürfte als Berufsanfänger kaum vorliegen. Mit einem Grundstudium in der Tasche breitet dir niemand den roten Teppich aus.

Dürfte ich prinzipiell meinen Arbeitgeber mein Studium verschweigen um bessere Berufschancen zu haben?

Und was möchtest du dem Arbeitgeber vorlügen was du jahrelang gemacht hast, oder denkst du eine 3-jährige Lücke im Lebenslauf fällt nicht auf?

Leonora362 
Fragesteller
 03.08.2017, 00:07

Hatte leider vergessen zu erwähnen, dass mein Studium dual verlief. Eine Lücke im Lebenslauf wäre somit nicht vorhanden. 

AppleTea10  03.08.2017, 00:08
@Leonora362

Dann versuche dein Glück obwohl ich dennoch nicht glaube, dass die Absagen etwas mit Überqualifizierung zu tun haben.