Darf ich Buch Cover abbilden?

2 Antworten

Streng formal-juristisch darfst du eigentlich nicht. Nach deutschem Urheberrecht dürfen Kunstwerke (jur. "Werke") jeglicher Art nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers oder eines sonstigen Rechteinhabers veröffentlicht werden. Nicht mal in einem Forum, Facebook-Seite oder wie bei dir in deinem Blog. Du würdest dabei das Urheberrecht des Grafikers verletzen, der das Cover erstellt hat, oder wahrscheinlich eher das "Nutzungsrecht", das dieser dem Verlag überschrieben hat.

Etwas anderes wäre es, wenn der Verlag im Pressebereich seiner Website Fotos der Buchcover für die Presse zur Verfügung gestellt hat. Diese darfst du dann verwenden. (sofern dabei steht, dass und wofür genau du sie verwenden darfst)

Eine weitere juristische Ausnahme bestände, wenn du die Cover als so genanntes Bild-Zitat einbindest: Ein solches liegt vor, wenn das Bild lediglich zur Erläuberung deines Texts dient, und du der Text ohne dieses exakte Bild nicht funktionieren würde. In diesem Fall darfst du juristisch auch urheberrechtlich geschütztes Material verwenden. Solltest du aber vorher genauer nachlesen: http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/

So viel zum fachjuristischen Teil. De facto wird aber wohl kaum ein Verlag etwas dagegen haben, wenn du (auch ohne vorher zu fragen) Bilder seiner Buchcover auf deinem Blog veröffentlichst. Das ist immerhin kostenlose Werbung für die. Das Risiko musst du in diesem Fall aber natürlich selbst tragen.


GerdausBerlin  17.11.2015, 02:25

Zur Ergänzung: Ob die grafische Gestaltung eines Covers (Auswahl und Anordnung der Schriftzeichen usw.) die nötige Schöpfungshöhe (s. Wikipedia) erreicht, um geschützt zu sein, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht.

Es könnte innerhalb dieser Cover-Grafik aber auch ein anderes Werk verwendet worden sein, etwa ein Foto, eine Zeichnung oder ein Gemälde. Die sind dann meist geschützt.

Dieses andere Werk könnte aber auch ein UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk der Gesamtdarstellung darstellen, wenn man als eigentlichen Gegenstand im Internet lediglich vermelden und bebildern möchte "Max Mustermann hat einen Roman veröffentlicht":

"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind."

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja darfst du, diese stehen ja sich überall im Internet...außerdem freuen die sich ja wenn etwas über ihr Buch geschrieben wird :D