Darf ich als Privatperson Bearbeitungsgebühren erheben?

7 Antworten

Klar kannst du Gebühren erfinden und erheben. Nur du wirst keinen Dummen finden, der diese Gebühren akzeptiert und bezahlt.

rein rechtlich darfst du sie erheben, rein rechtlich hast aber auch kein Anspruch auf Bezahlung.

Wenn ich nach Erstkontakt dem Empfänger eine Kostentabelle mitsende was was kostet, dann weiß der doch was wieviel kostet. Und wenn der nun etwas einfordert, dann weiß der doch was das kostet. Das wäre doch legitim. Andere Firmen machen so etwas doch auch

@knuddlz

Nur weil du eine Tabelle mitschickst, muss der andere das nicht akzeptieren. Briefpost darf dir jeder zuschicken. Was ist falsch bei dir gelaufen?

@knuddlz

Jede weiter Antwort kostet ab sofort 100 Euro. Wenn du also eine Antwort auf deinen Kommentar haben willst, musst du zahlen!

Zahlst du oder hebst du nun den Mittelfinger?

@TheMentaIist

Das ich mich immer bewegen muss für andere wovon ich gar nix habe. Ich muss die Suppe auslöffeln die andere vergeigt haben.


Wenn die sehen was was kostet ist das ein Angebot. Und wenn die mich nun zu etwas auffordern, haben die das Angebot angenommen und es kommt damit automatisch zum Vertragsabschluss. AGB's brauch ich nicht mitsenden. Sind keine ausgeschrieben gilt das BGB.

Das Traurige ist doch, dass du immer nach einer „gesetzlichen Grundlage“ verlangst. Ich kann dir doch auch einen Kostenkatalog vorlegen, in welchem steht, dass du mir 10.000 Euro zahlen musst, wenn du mich anguckst. Wenn du mich dann anguckst schreibe ich dir eine Rechnung über 10.000 Euro schreiben. 

Es gibt aber schlichtweg keine gesetzliche Grundlage dafür, dass diese Zahlung wirklich geleistet werden muss. Deshalb wird dir auch niemand mit „Das ist gemäß §x BGB verboten“ kommen. Du kannst fordern, was du willst. Wenn du vor Gericht gehst, um die Summe einzufordern, wirst du ausgelacht und die Prozesskosten und die Anwaltskosten der Nebenseite gehen ohne deine Zustimmung an dich. Aber dann kannst du ja versuchen, beim Gericht deine Arbeitsstunden und die Kosten für die Briefmarke und die Kosten für die Fahrt zum Briefkasten geltend zu machen.

Mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Zunächst mal sind 10 riesen wie zu hoch., Ferner forderst du nicht das ich dich angucke. 

Gerichte fordern. Ich hab mit den Kram nix zu tun und will ich auch nicht. Siehe Erbsache. Die fordern mich auf etwas zu tun. Ich sehe nicht mehr ein das ich alles für jeden für lau machen muss.

Man soll für alles und jeden Zeit berappen und Geld bezahlen wovon ich persönlich gar nichts habe. Ich werde weder gefragt noch informiert. Das kann doch so nicht weiter gehen!

Ja, ich habe ein Gewerbe angemeldet und habe seid Jahren eine Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Wenn ein Firma für etwas arbeitet muss sie entlohnt werden. Wenn aber eine Privatperson für etwas arbeitet muss sie es kostenfrei machen oder wie?! Daran muss sich etwas ändern.

Ich habe nichts dagegen hier und da mal Männchen zu machen, aber ich habe fast kein Platz mehr für die Ordner. Im Keller darf ich nichts bunkern weils schimmelt und aufm Balkon wird alles nass. Lagerhaltungskosten könnte ich jetzt leise rufen...

Du kannst viel fordern, wenn der Tag lang ist. Eine Zahlungspflicht ergibt sich damit noch lange nicht. Dazu müsste es einen vertragliche Vereinbarung geben.

Was möglich ist: Wenn du Gläubiger bist und ein Unternehmen mit einer Forderung in Verzug ist, kannst du 40€ Mahnpauschale fordern.

Wie erwähnt kann ich die Firma nach dem sie mich angeschrieben hat einen Angebotskatalog zukommen lassen in der hervor geht wie teuer es wird wenn ich ihr anliegen bearbeite. Wenn die Firma mir dann antwortet und von mir etwas einfordert, und ich komme dem nach, habe ich meine Aufklärungspflicht erfüllt und sollte demnach meine Arbeit in REchnung stellen können. Firmen machen sowas andauernd.

Beispiel:

Ich schreibe zum Anwalt und Frage den ob ich eine Bearbeitungsgebühr als Privatperson erheben darf. Der sagt: Gib mir 50€ und ich bearbeite dein Anliegen. Ich schreibe zurück und sage ja, bearbeite. Und dann bearbeitet der für 50€ und ich muss ablatten. So wie sich das gehört.

Nette Idee. Hast du dein Gewerbe schon angemeldet? Dich wird niemand ernst nehmen, denn diese Gebühren muss niemand akzeptieren. Solange es nicht ausdrücklich akzeptiert wird, gibt es auch keine Pflicht zur Zahlung...

@franneck1989

Wenn mich trotz Kostenkatalog danach jmd auffordert tätig zu werden ist das eine Art Bestellung.

Jmd. will etwas von mir, jmd. wird über die Kosten informiert, und danach erteilt er mir den Auftrag anhand der Kostentabelle.

Gewerbe ist wie bereits erwähnt vorhanden.

Die "nerven" dich doch nur deshalb weil Du deinen Pflichten nicht nachkommst, dies ist dein Verschulden.

Aufwandentschädigung könntest Du dann von jemanden verlangen, dessen Verschulden es ist.

Mir gehts nicht primär ums Jobcenter. 

Mir gehts im allgemeinen um die Nötigung für Lau arbeiten verrichten zu müssen.

Kürzlich verstarb meine Großtante. Jetzt kam das Gericht zu mir und nervte wegen Erbe, Ablehnung, Anerkennung ect.pp. Bewege ich mich nicht kanns teuer werden. Ich habe staatlich abgelehnt. Da krieg ich ne Rechnung vom Anwalt. Ich bin staatlich anerkannt arm und habe jegliche Formulare ausgefüllt und abgeschickt. Das haben die aber verplant. Das ging aber bei denen erst nach 3 Schriftwechsel hervor. Das sind Umstände die ich nicht zu verschulden habe und ich will mit deren Kram nichts zu tun haben. Muss mich bis dato aber kostenlos zur Verfügung stellen. Sonne Geschichte gibts bei mir regelmäßig. Ich hab da kein Bock mehr drauf.

Oder DHL.

DHL zerstört bei Transport mein Elektrogerät. Alles sicher verpackt. Dann geh ich zum Amtsgericht kriege Beratungshilfe und später als es dann zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe kam, da hatte man meine Papiere zum Einkommensnachweis nicht mehr anerkannt. Ich hab die beim Landgericht und beim Amtsgericht eingereicht. Das war jeweils nen halber Tag Arbeit gar nix.

Anderes Thema:

Jobcenter hat eigenwillig, ohne Impulse die Zahlung eingestellt. Krankenkassenbeiträge wurden nun für 3 Monate nicht gezahlt. Jetzt lag mir meine Krankenversicherung 4 Monate lang inne Ohren und mitn Jobcenter musste ich mich auch rumstreiten wer wann was wie verbretzelt hat.

Jedes mal musste ich mich lang machen um an mein Recht zu kommen. Ich bin der jehnige der knüppelt wie nen Kümmeltürke aber für Lau. Und beim Jobcenter,DHL, Gerichte, Krankenkasse und co gibts immer Personal das dafür Geld kriegt.

Das waren nur mal ein paar Kleinigkeiten mit denen ich hier zu kämpfen habe.

@knuddlz

Wie gesagt Aufwandsentschädigungen könntest Du von demjenigen verlangen dessen Verschulden es ist.

Ob dir dies letztendlich tatsächlich auch zusteht oder zur Aufklärung der jeweiligen Sachlage Du grundsätzlich selbst in der Verpflichtung bist, kann ich von hier nicht beurteilen. Dazu ist dein geschriebenes zu unklar.

Ich sags nochmal kurz: Berechtigte Forderungen kannst Du geltend machen bei demjenigen bei dem das Verschulden liegt.

Natürlich nicht. Würde ich auch nicht zahlen. Auf welche Rechtsgrundlage möchtest du die denn in Rechnung stellen?

~TheMentalist

Welche Rechtsgrundlage verbietet mir eine Bearbeitungsgebühr?

Als Konsument kannst du dir auch alles reinpfeifen solange es nicht unter Strafe steht. Alles erlaubt solange es kein Gesetz gibt was das verbietet. 

@knuddlz

Quatsch. Du darfst nicht irgendwelche Forderungen oder Fantasiegebühren erheben. Bei sowas kommt man gleich in den Bereich der Nötigung.

Und wie willst die Eintreiben? Wenn ich so einen Brief als Unternehmer bekomme mit "Rechnung" für DEINEN Aufwand, dann geht der abends fröhlich in den Schredder :)

@knuddlz

Was hast du dir eingepfiffen?  Bist du dir da ganz sicher, dass das alles wirklich legal ist? 

Das sind keine Fantasiegebühren. Das sind legitime Gebühren. Banken, Firmen tun das auch. Im Unternehmen kriegt eine Tippse die Kohle dafür das die Menschen nervt. Und der Empfänger soll nun alles für lau machen?!

@knuddlz

Nein, keiner ist gezwungen deine Gebühren zu zahlen

Kein Vertrag = Keien Bezahlung


Und wie willst die Eintreiben?

Scheinst wohl nicht ganz dicht zu sein und dich mit der Gesetzeslage ebenso nicht auszukennen.

@knuddlz

 Im Unternehmen kriegt eine Tippse die Kohle dafür das die Menschen nervt

Nein die wird dafür bezahlt den Schuldner daran zu erinnern offene Forderungen zu begleichen, wenn Du dies gleich erledigst muss niemand dich daran erinnern, liegt daher allein an dir selbst.

Und der Empfänger soll nun alles für lau machen?!

Wenn das Verschulden bei dir liegt, Ja.

@knuddlz

Der Kunde zahlt gebühren  bei der Bank. Nicht die Bank beim Kunden. Du bist Kunde beim Jobcenter. Du kannst ja den Vertrag mit dem Jobcenter kündigen. Sogar fristlos. Die lassen dich dann in Ruhe. Versprochen. 

@AntwortMarkus

100% sicher nein. Es ist erst dann vorbei wenn von beiden Seiten keine Forderungen herrschen. Und das bedeutet das die letzten 11 Monate noch abgerechnet werden müssten...

@knuddlz

Dann mach mal. Wenn jemanden deine Forderungen bezahlt lege ich noch mal 20€ drauf.

@TheMentaIist

Da bin ich dann offenbar nicht der einzige. Denn die Hälfte der Leute sagt nein, die andere Hälfte sagt ja, aber ohne Rechtsanspruch. Du scheinst dir auch nicht nur Kaffee reinzudrommeln?!!

@knuddlz

Der Großteil der Leute hier sind keine Juristen. Fakt ist: Einfach so, darfst du gar keine Rechnungen schreiben.