Darf ein Vermieter das dauerhafte Aufstellen eines Zelt-Pavillon auf der mitgemieteten Terrasse verbieten?
10 Antworten
Unter bestimmten Umständen darf er das.
Aber warum wollt ihr den Pavillon dauerhaft aufstellen? Das vorübergehende Aufstellen auf der Terrasse kann er nicht verhindern.
Diese Dinger sind doch gar nicht so schwer. Könnte man das Teil nicht so bauen, dass man es mal in den Garten stellt, dann wieder etwas weiter nach links und dann mal wieder auf die Terrasse - auch ohne dass man es jedesmal demontiert? Dagegen könnte nun wirklich niemand was haben.
ob man nen Zeltpavillon als übliche Verwendung auf ner Terrasse betrachten kann oder diese zweckentfremdet
das wird wohl die Gerichte beschäftigen
also ich als Vermieter würde (möglicherweise) klagen
... nein, warum sollten wir Vermieter auch so etwas untersagen. Der BGH ist doch auf Seiten der Mieter, was den Mietgegenstand angeht.
Ja, das darf und muss er sogar!
Kommt drauf an ob diesen Platz andere Mieter mitnutzen oder dieser Pavilion dem allgemeinbild stört, davon eine gefärdung ausgeht oder andere beeinträchtigt werden (sichtbehinderung, versperrung eines weges). Wenn dieser immer steht ist es zudem eine Dauerhafte anbringung, wie eine Satelitenschüssel, und muss vom vermieter genemigt werden