Darf ein Vermieter das dauerhafte Aufstellen eines Zelt-Pavillon auf der mitgemieteten Terrasse verbieten?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unter bestimmten Umständen darf er das.

Aber warum wollt ihr den Pavillon dauerhaft aufstellen? Das vorübergehende Aufstellen auf der Terrasse kann er nicht verhindern.

Diese Dinger sind doch gar nicht so schwer. Könnte man das Teil nicht so bauen, dass man es mal in den Garten stellt, dann wieder etwas weiter nach links und dann mal wieder auf die Terrasse - auch ohne dass man es jedesmal demontiert? Dagegen könnte nun wirklich niemand was haben.

Die Terrasse ist nur mitgemietet nach Angaben des Fragestellers. Daher kann ein Mieter nicht einfach einen Pavillon aufstellen. Das die Pavillons gar nicht so schwer sind, stellt auch ein Problem dar. Nämlich,dass sie bei den starken Stürmen, die wir mittlerweile mehrmals im Jahr haben, Schaden nehmen und unschön aussehen.

@Padri

nur mitgemietet

Also in seinem Besitz und dabei hat er gewisse Freiheiten in der Nutzung, aber er darf keine baulichen Veränderungen durch führen. Einen Tisch aufstellen, einen Grill aufstellen, einen Wäscheständer und ebenso auch für begrenzte Zeit einen mobilen Pavillon. Wo ist das Problem?

Dass der Pavillon bei Sturm keinen Schaden nimmt, ist ausschließlich das Risiko des Mieters. Dass der Pavillon dabei keinen Schaden am Gebäude anrichten darf, versteht sich von selbst. Auch ein leichter Pavillon muss also gesichert werden.

Dazu gibt es eine ganze Reihe von guten Möglichkeiten ohne den Pavillon irgendwie dauerhaft zu befestigen. Also ohne betoniertes Fundament und ohne Veränderungen der Fassade etc.

@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

ob man nen Zeltpavillon als übliche Verwendung auf ner Terrasse betrachten kann oder diese zweckentfremdet 

das wird wohl die Gerichte beschäftigen

also ich als Vermieter würde (möglicherweise) klagen

... nein, warum sollten wir Vermieter auch so etwas untersagen. Der BGH ist doch auf Seiten der Mieter, was den Mietgegenstand angeht.

Ja, das darf und muss er sogar!

Warum er muss, kann ich mir jetzt zwar nicht direkt vorstellen, außer es handelt sich um eine EG-Wohnung innerhalb eines MFH mit mehreren Eigentümern, also Eigentümergemeinschaft.

Wenn diese beschlossen hat, dass solche "baulichen Veränderungen" nicht vorgenommen werden dürfen, dann geht das nicht. Dann muss der Vermieter das tatsächlich verbieten.

Warum? Bitte um Stellungnahme/Begründung.

Kommt drauf an ob diesen Platz andere Mieter mitnutzen oder dieser Pavilion dem allgemeinbild stört, davon eine gefärdung ausgeht oder andere beeinträchtigt werden (sichtbehinderung, versperrung eines weges). Wenn dieser immer steht ist es zudem eine Dauerhafte anbringung, wie eine Satelitenschüssel, und muss vom vermieter genemigt werden