Darf ein Polizist nach Dienstschluss seine Dienstwaffe Mit nach Hause nehmen?

17 Antworten

Also einige Menschen hier haben ja echt total die Ahnung 😉 Tatsache: Es gibt sicher in den einzelnen Ländern leicht unterschiedliche Regelungen. In NRW ist es faktisch so dass grundsätzlich alle Polizeibeamte nach dem Studium die Dienstwaffe, auch außerhalb des Dienstes, führen dürfen. Es gibt hierfür keine Trennung zwischen Beamten des Ermittlungsdienstes (Kripo) und des Streifendienstes. Waffenbesitzkarten müssen die Beamten in NRW übrigens nicht haben und auch keinen Waffenschein. Der Dienstausweis ist quasi die Berechtigung zum Führen der Dienstwaffe. Voraussetzung ist natürlich, dass die Waffe Zuhause entsprechend sicher gelagert werden kann. Ein Führen von Waffen ist z.B.in Diskotheken allerdings nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht hier nur wenn ein Beamter eine entsprechende besondere Erlaubnis seiner Behörde (der Vorgesetzten) hat. Dies könnte der Fall sein, wenn ein Beamter (zum Beispiel durch Rocker oder was auch immer) bedroht worden ist. Das muss aber dann schon konkret sein. Die meisten Polizisten lassen ihre Waffe allerdings auf der Dienststelle. Hier liegt die Pistole eben sicher. So ich hoffe jetzt haben alle Klarheit 😉

Ich bin Polizist bei der Bundespolizei & war vorher bei der Lapo Niedersachsen. Es sieht so aus: Es ist grundsätzlich jedem Polizeivollzugsbeamten erlaubt seine Dienstwaffe auch außerhalb des Dienstes zu führen. Hierzu muss in einigen Bundesländern & auch bei der BPOL eine Änderung im Dienstausweis vorgenommen werden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden damit das möglich ist. Zb muss ein Tresor Kategorie B, welcher eine getrennte Lagerung von Waffe & Munition erlaubt, vorhanden sein. Ein Waffenschrank ist auch möglich. Der sichere Transport und die sichere Führung der Waffe muss gegeben sein. Die Waffe darf nicht auf Veranstaltungen und Versammlungen geführt werden. Ausnahmen sind bei Gefährdung, duch den Dienstvorgesetzten genehmigen zu lassen & dadurch dann möglich. Bei einigen Polizeien ist es gem. Dienstanweisung sogar Pflicht die Waffe außerhalb des Dienstes zu tragen, zB falls der Beamte in Uniform zum Dienst kommt. So hat er schon auf dem Weg dorthin Einsatzbereit zu sein, um mögliche polizeiliche Situationen zu lösen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Lg

Bei Kriminalbeamten (und exotischeren Staatsbediensteten...) gibt es neben der regulären Dienstzeit auch den Bereitschaftsdienst, bei dem sie zu Hause "auf Abruf" befindlich sind. Ich kann mir vorstellen, dass in diesem Zusammenhang auch die Dienstwumme im Stahlschrank ruht, um nicht einen Zwischenstopp in der Dienststelle einlegen zu müssen.

Polizisten haben nicht grundsätzlich auch eine WBK. Sportschützen haben eine WBK u. dürfen ihre Waffen zu Hause in entsprechendem Safe aufbewahren. Polizisten haben einen Waffenschein, dieser ist zum führen einer Waffe. Da die Dienstpistole aber wohl kaum in der WBK eingetragen ist weil sie kein persönlicher Besitz ist , darf die Pistole auch nicht mit nach Hause genommen werden, sondern dient nur alleine zum Zweck des führens während des Dienstes. Ein Polizist kann auch nicht einfach eine WBK ( Waffenbesitzkarte) beantragen, sondern braucht dafür ein Bedürfnisnachweis. Da er aber eine Dienstpistole hat u. auch nur diese im Dienst getragen werden darf, wird der Bedürfnisnachweis für eine private Waffe wohl schwierig werden. In der Regel ist es allerdings so das man bei Polizeibeamten schon mal beide Augen zudrückt.

Muss mich verbessern, es gab wohl eine Novellierung. Polizeibeamte dürfen also auch ihre Dienstpistole mit nach Hause nehmen u. auch nach Dienstschluss noch führen. Es sei denn die jeweiligen Bundesländer schreiben etwas anderes vor.

So, jetzt mal die Antwort von einem, der mehrere Cops in der Familie hat.

Jeder Polizist, ob bei der Kripo oder nicht, darf nach Dienstschluss seine Waffe mit nach Hause nehmen. Dort muss sichergestellt sein, dass diese für die Allgemeinheit unzugänglich aufbewart wird. (Safe, Waffenschrank etc.)

Anders sieht es bei angestellten im Polizeidienst aus. Diese werden, je nach Lage mit Waffen ausgestattet. Jeder hat allerding seine "eigene" Waffe, die auch nur von ihm geführt wird. Diese sind nach Dienstschluss jedoch der jeweiligen Wache zurückzuführen. Die Rückführung ist zu protokollieren.