Darf ein minderjähriger einem anderen minderjährigen Geld geben?

6 Antworten

Das Übergeben von Geld sei jetzt hier mal als "Geschäft" deklariert.

Kinder unter sieben Jahren sind schon mal per se geschäftsunfähig. Sowohl das Übergeben des Geldes als auch die Annahme des Geldes wären nichtig und rückgängig zu machen.

Ab sieben Jahren:

Der Gebende: Es kommt drauf an, wie der Minderjährige an das Geld gekommen ist und zu welchem Zwecke er es verwenden darf. Haben die Erziehungsberechtigten ihm im Vorfeld genehmigt, das Geld frei zu verwenden ("Taschengeld"-Paragraph), darf er es auch verschenken. Ansonsten bedarf es der nachträglichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Geben die Erziehungsberechtigten keine Zustimmung / äußern sich nicht, gilt die Zustimmung als verweigert (keine stillschweigende Zustimmung!).

Der Nehmer: Wenn der Empfang nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden ist, dann hat der Empfänger durch dieses Geschäft nur Vorteile. Er darf dann das Geld auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten annehmen.

Interessant: Ein Minderjähriger unter sieben Jahren kann ohne Zustimmung der Eltern nicht mit Geld beschenkt werden! Die Einschränkung des beschränkt Geschäftsfähigen erstreckt sich ausdrücklich auch auf den § 107 BGB.

Ein Minderjähriger ab sieben Jahren kann prinzipiell mit einer beliebig hohen Geldsumme beschenkt werden.

Und ebenso könnte der Siebenjährige rein theoretisch einen Flugzeugträger kaufen, wenn seine Eltern ihm 4,5Mrd. Euro zur freien Verfügung überließen.

Das was ein unter sieben jähriger verschenkt,ist rechtlich nicht wirksam.Die Eltern könnten das erklären und einen Euro vom Spielkameraden(dem EZB) zurück verlangen.Sicher werden Sie dies aus pädagogischen Gründen aber nicht tun.^^Im Rahmen des Taschengeldes,dies steht ja den Kindern frei zur Verfügung darf man auch etwas schenken,oder auch leihen.Das passiert täglich und ist Normalität.Die Eltern können aber ,solange der Jugendliche nur beschränkt geschäftsfähig ist,Grenzen aufzeigen und Verbote aussprechen.Beste Grüße

Kinder unterhalb von 7 Jahren sind nicht geschäftsfähig und können rechtlich gesehen solche Geschäfte auch nicht ausführen.

Kinder von 7 bis 14 Jahren sind vermindert Geschäftsfähig und können Geschäfte innerhalb ihres Taschengeldrahmens ausführen.

Geldverleih wäre demnach im Rahmen eines Taschengeldes möglich. Wenn ein Kind also 20,- EUR Taschengeld im Monat hat und dies an einen Kumpel verleiht, ginge das in Ordnung.

Verleiht er aber 2000,- EUR übertrifft dies definitiv ein normales Taschengeld und die Eltern können diesem Geschäft widersprechen.

Mojoi  18.01.2017, 11:13

Auf die Feinheiten achten.

Wenn er seinem Kumpel Geld verleiht, dann geht sein Kumpel ja noch zusätzlich die Verpflichtung ein, das Geld irgendwann einmal zurückzuzahlen. Somit ist das Geschäft auf Empfängerseite von den Erziehungsberechtigten genehmigungspflichtig.

Willothewisp  19.01.2017, 16:25
@Mojoi

Aber auch nur, wenn der Betrag die Grenzen eines Taschengeldes (Taschengeldparagraph) sprengt. Bei Beträgen die für Taschengeld in Frage kommen ist der Empfänger auch bedingt Geschäftsfähig.

unter 7 Jahre schon mal gar nicht. Von 7-17 ist das erlaubt, wenn es im Rahmen liegt. Im Rahmen ist natürlich so ein herrlich dehnbarer Begriff.

Wenn Kind A dem Kind B was zum Geburtstag schenkt, so sagt keiner was, es sei denn, es handelt sich gerade um einen Porsche.

Eine Scheckung darf nur einen rechtlichen Vorteil haben, sonst geht es nicht (107 BGB).


PS: Mit "geben" meinst du doch Schenken, oder?

Wenn ein Minderjähriger Geld verschenkt und die Eltern davon keine Kenntnis haben und es handelt sich um eine höhere Summe, dürfen Eltern das zurückverlangen.

http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/taschengeldparagraph

lg Lilo

Würde ein 16jähriger seinem Freund zum Beispiel 20,-- Euro schenken, liegt das noch im Rahmen des Taschengeldparagraphen, das würde keiner was sagen.

Mojoi  18.01.2017, 11:15

Du meinst das richtige, aber so formuliert gäbe das Punkteabzug.

Prinzipiell spielt die Höhe des Betrages keine Rolle. Es kommt lediglich darauf an, ob die Erziehungsberechtigten dem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen das Geld zur freien Verfügung überlassen haben.

Wenn der 16jährige 20,- Euro Taschengeld bekäme und die Eltern ihm auferlegten, es nicht zu verschenken und keine Süßigkeiten davon zu kaufen, wäre das zweite Beispiel von dir schon mal unwirksam.