Darf ein Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft der gleichzeitig Rechtsanwalt ist, gegen Mieter vorgehen?

6 Antworten

Ja, darf er.

Ja, er darf!

NewHorizon 
Fragesteller
 18.12.2020, 03:25

Vielleicht ein kurzes warum?

RudiRammelbock  18.12.2020, 03:29
@NewHorizon

Weil er die dicksten Cojones hat!

SodomundGomora  18.12.2020, 03:34
@NewHorizon

Der Anwort würde ich nicht glauben, schau dir mal an was er hier sonst für Stuss schreibt!

RudiRammelbock  18.12.2020, 05:59
@SodomundGomora

Kannst du deine Aussage auch belegen, oder schreibst etwa du "Stuss"?

Der Aufsichtsrat der Genossenschaft vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand. Er ist also ein Aufsichtsgrenium, dass einen Anwalt beauftragen kann.

Der Aufsichtsrat kann also einen RA aus den eigenen Reihen beauftragen, wenn der das Mandat übernimmt. Es ist unerheblich, dass der RA EIGENTÜMER ist. Und noch besser, dass er Fachanwalt für Mietrecht ist. Auch der Vorstand kann den RA aus dem Aufsichtsrat beauftragen um die Interessen der Genossenschaft gegen einen Mieter oder Genossen zu vertreten. Eine Wohnungsgesellschaft ist hier nicht im Spiel, obwohl der RA gleichzeit im Aufsichtsrat der Genossenschaft und einer Wohnungsgeselllschaft sitzen könnte.

Natürlich ist er voreingenommen, sogar parteiisch. Aber genau das sollte ein RA doch sein, der für jemanden tätig wird, dessen Interessen zu vertreten?

Ein Interessenskonflikt bestünde nur, wenn er dich bereits in einer anderen Sache vertreten würde.

Selbstverständlich darf die Wohnungsgesellschaft daher einen Rechtsanwalt nach eigenem Ermessen und unter diesem Gesichtspunkt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen.

Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da sie zu komplex ist.

Da er im Aufsichtsrat sitzt, haben andere mit zu entscheiden. Er allein kann nur Empfehlungen geben.

Ist er selbst Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen, kann er nur über diese bestimmen, da es um seine vermieteten Wohnungen geht.