Darf der Vermieter eine Gutschrift aus der Nebenkostenabrechnung mit Mietschulden verrechnen?

4 Antworten

... es können keine Schulden vorhanden sein, denn dank dem (geschaßten) Schröder übernehmen die ja die Kosten und Lasten komplett.

Und Guthaben werden berücksichtigt, wenn sie denn auch ausgekehrt werden, so jedenfalls hier bei uns.

Erzgebirgler 
Fragesteller
 25.10.2016, 11:37

Da die Kosten der Wohnung zu hoch für HartzIV Bezieher sind muss ich von meinen Unterhaltskosten einen Betrag dazu bezahlen. Dies konnte ich nicht da ich hohe Energiekosten und Regresskosten für das Jobcenter bezahlen musste.

schleudermaxe  25.10.2016, 11:48
@Erzgebirgler

... aber die haben doch alle Kosten und Lasten zu wuppen und da gibt es auch kein zu hoch, so lese ich die Spielregeln. Und in den Bescheiden steht ja auch der Vorschlag über eine weitere Vorgehensmöglichkeit. Wie sind denn hier die Ergebnisse aus den Widersprüchen?

Und Kosten und Lasten aus E-Heizanlage übernehmen die in voller Höhe auch.

anitari  25.10.2016, 12:12
@schleudermaxe

Und Kosten und Lasten aus E-Heizanlage übernehmen die in voller Höhe auch.

Nicht wenn der Kunde trotz vorhandener zentraler Heizungsanlage im Haus seine Wohnung elektrisch beheizt. Siehe Erzgebirglers Kommentar zu meiner Antwort.

Erzgebirgler 
Fragesteller
 25.10.2016, 12:24
@schleudermaxe

Meine Wohnung ist etwas zu groß ,so dass nicht die volle Miete übernommen wird. Ergebnis einer Überprüfung war ,dass ich schon den max Betrag Miete erhalten würde.
Ich habe keine elektrische Heizanlage sondern Heizgebläse und einen Radiator.Ich benutze diese, weil die Wohnung sehr fußkalt ist und die Geräte zielgerichtet da Wärme erzeugen wo ich mich aufhalte und nicht wie die Heizkörper der Hausheizung welche nur den oberen Teil der Wohnung wärmen. Ich habe das Jobcenter mehrmals per Änderungsmitteilung informiert ,dass ich die Wohnung zum größten Teil elektrisch beheize. Ohne Erfolg

anitari  25.10.2016, 12:28
@Erzgebirgler

Du kannst es drehen wie Du willst, das Jobcenter wird deine Extra-Heizkosten nicht übernehmen. Gegen Fußkälte helfen Teppich und/oder warme Fußbekleidung.

Erzgebirgler 
Fragesteller
 25.10.2016, 12:48
@anitari

Leider übernimmt das JC die Kosten für die elektrische Heizung nicht,aber sie übernimmt eben auch nicht die Nachzahlung wenn ich ausschließlich nur mit der Gasheizung heize.

Im übrigen hatte im Abrechnungszeitraum niemals Raumtemperaturen über 18 Grad. Im März hatte ich deshalb sogar eine Erkältung aus der eine Lungenentzündung entstanden ist. Dies wird mir dieses Jahr nicht mehr passieren ,ich heize mit der Gasheizung egal was es kostet,laut Gesetz muss das JC ja die vollen Kosten übernehmen.Sparsamer Umgang mit den Geldern ist ja leider nicht erwünscht.

schleudermaxe  25.10.2016, 13:26
@Erzgebirgler

.... wo steht das, daß die das nicht müssen? Dank dem Schröder müssen die (zumindest bis Ersatz gefunden wurde) und sie übernehmen dann ja den kompletten Umzug und die fehlende Erstausstattung und vieles mehr.

Erzgebirgler 
Fragesteller
 25.10.2016, 14:27
@schleudermaxe

Ich habe ja versucht Kosten zu sparen und mit den Nebenkosten welche das JC monatlich zahlt auszukommen,indem ich nicht ausschließlich mit den vorhandenen jedoch für die Wohnung ineffektiven Heizkörpern ,welche nur den oberen Teil der Wohnung erwärmen,zu heizen ,(da im Bereich des Bodens die Wärme ständig durch nicht vorhandene Türschwellen und ungeheiztem Treppenhaus entweicht)sondern ergänzend mit elektrischen Heizgeräten. Diese gleichen den Wärmeverlust aus ,da ich sie dort inbetrieb nehmen kann wo ich mich aufhalte. So spare ich Geld ,da ich keine Nebenkostennachzahlung mehr habe,im Gegenteil sogar ein Guthaben erziele. Aber Anstatt dankbar zu sein und zumindest einen Teil der Energiekosten zu übernehmen,zwingt man mich ausschließlich mit der Gasheizung zu heizen,und somit Nachzahlungen zu provozieren. Was mich zu der Erkenntnis gebracht hat ,das ein sparsamer Umgang mit den Geldern nicht erwünscht ist.

die Frage ist falsch gestellt: du musst deinen Mietzins lt. Mietvertrag zahlen. Wenn das Jobcenter die Miete nicht pünktlich überweist, ist das ebenfalls deine Sache. Es gibt in den Formularen einen schönen Satz: "...muss er sich zurechnen lassen."

Nein, ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung darf vom Vermieter nicht gegen grundlegende ( aktuelle ) Mietschulden aufgerechnet werden, wenn die aktuellen Mietrückstände erst nach dem Abrechnungszeitraum der NK-Abrechnung aufliefen . 

Das Jobcenter kann seinerseits aber eine Gutschrift aus der NK-Abrechnung bedarfsmindernd für die nächste Erstattung der KDU anrechnen, wenn es vorher im entsprechenden Abrechnungszeitraum zuvor bereits diese Kosten in monatlicher Vorleistung der KDU bezahlte.

Erzgebirgler 
Fragesteller
 25.10.2016, 11:44

Das Guthaben stand mir persönlich aber zu keiner Zeit zur Verfügung.Es wurde ja nicht das gesamte Guthaben für Mietschulden verrechnet und der Rest des Guthabens steht mir ja auch nicht zur Verfügung da es noch nicht vom Vermieter überwiesen wurde. Darf das Jobcenter trotzdem das ganze Guthaben schon verrechnen?

Parhalia  27.10.2016, 06:55
@Erzgebirgler

Bist Du Dir überhaupt sicher, dass Dein Vermieter Dir Dein Guthaben auf das Konto überweisen wird, und nicht etwa eine einmalige Aufrechnung auf die erste Mirtzahlung des neuen NK-Abrechnungszeitraumes vornehmen wird ? Wir können aber leider auch nicht hellsehen, ob der Vermieter die Heiz- / und Nebenkosten in einer einzigen Abrechnung ( aufgeschlüsselt ) zusammenfasst, oder ob Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen.

Grundlegend hat das Jobcenter einen ( Teil-) Anspruch auf diese Rückerstattungen, wenn es zuvor in dem grundlegenden Abrechnungszeitraum für diese Kosten monatlich bereits in Vorleistung trat.

Da schaue noch mal genau in Deine Unterlagen, zu welchem Zeitraum / in welchem Monat der Vermieter die Gutschriften verrechnen / auszahlen will, und für welchen Monat das Jobcenter diese Gutschriften dann laut Bewilligungs- / oder Änderungsbescheid anrechnen will.

anitari  25.10.2016, 12:13

Natürlich darf der Vermieter Guthaben aus einer Abrechnungen mit anderen Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnen.

Natürlich darf der Vermieter die Gutschrift mit anderen Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnen.

Darf das Jobcenter dann trotzdem die Gutschrift als mindernd bei den Kosten für Unterkunft verrechnen?

Der Kunde des JC hat ja wohl offensichtlich die Kosten der KdU nicht zweckgebunden verwendet, sprich die Miete davon bezahlt. Folglich darf das JC die Gutschrift verrechnen.

Erzgebirgler 
Fragesteller
 25.10.2016, 11:31

Ich habe die Kosten für die Unterkunft und Heizung immer bis auf den Cent an den Vermieter weiter geleitet. Jedoch hat das Jobcenter nicht die volle Miete übernommen ,sodass ich aus meinem Unterhaltsgeld etwas drauf zahlen muss.Da das Jobcenter die Energiekosten für die Elektrische Heizung nicht übernimmt ,habe ich sehr hohe monatliche Raten für die Energie ,darum konnte ich die Zuzahlung zur Miete nicht zahlen.Schließlich ist das Guthaben bei den Betriebskosten nur entstanden ,weil ich die Wohnung elektrisch beheizt habe und nicht mit der Gasheizung des Hauses.

anitari  25.10.2016, 12:09
@Erzgebirgler

Warum Du Mietschulden hast ist egal, der Vermieter darf das Guthaben damit verrechnen.

weil ich die Wohnung elektrisch beheizt habe und nicht mit der Gasheizung des Hauses. 

Dann würde mal sagen schön dumm von dir.

Heizen mit Gas ist nämlich wesentlich billiger. Übrigens mußt Du den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizkosten auch tragen wenn Du die Heizung nicht nutzt.

Erzgebirgler 
Fragesteller
 25.10.2016, 12:36
@anitari

Ich nutze die Heizung ja ,aber eben nicht in vollem Maße. Wenn ich die Wohnung nur mit der Hausheizung beheize werden die Kosten so hoch ,dass sie das Jobcenter nicht übernimmt.Seit ich zusätzlich elektrisch heize ,habe ich keine Nachzahlung mehr ,sondern sogar Gutschriften.Also wäre es doch nur fair wenn ich zumindest einen Teil der Gutschrift für die Energiekosten behalten dürfte.

anitari  25.10.2016, 12:45
@Erzgebirgler

Kannst oder willst Du nicht begreifen?

Die Heizkosten durch die "normale" Heizungsanlage würde das Jobcenter übernehmen, nicht aber deine Extra-Heizkosten mit Strom. Wenn nicht oder nicht in voller Höhe müßte dir das JC schon verschwenderischen Umgang mit Heizenergie nachweisen.

Da hast Du dir ein fettes Eigentor geschossen, mehr nicht.