Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Hallo, Ich habe eben im Briefkasten einen Brief vom Vermieter bekommen in dem steht,dass er für den 17.09. einen Besichtigungstermin haben möchte. Dort steht weder ein Grund noch sonst irgendwas. Es steht nur noch drin,dass er angeblich das Recht hätte da es im Mietvertrag drin stehen würde. Die Wohnung läuft nicht auf meinen Namen sondern auf den von meiner Mutter und diese hat den Mietvertrag sicherlich nicht gelesen und den Mietvertrag auch verlegt..... Jetzt meine Frage: Dürfen Wir absagen ohne zu begründen?
13 Antworten
Generell hat ein Vermieter das Recht, die Wohnung in regelmäßigen Abständen zu besichtigen. Die Rechtsprechung geht hier von 1x im Jahr aus.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache im vertraglich vereinbarten Zustand zu erhalten und evtl. notwendige Reparaturen durchzuführen. Dieser Pflicht kann er nur nachkommen, wenn er sich in regelmäßigen Abständen über den Zustand der Wohnung informiert. Dazu sind Besuche notwendig.
Der Vermieter kann dir keinen Termin aufzwingen. Das heisst, du musst nicht springen, wenn er ruft. Allerdings kannst du den Termin auch nicht bis zum St. Nimmerleinstag hinausschieben.
Deswegen: Vereinbare einen Termin mit dem Vermieter und bring die Sache hinter dich.
In dem Moment, wo ein Mieter eine Besichtigung verweigert, ergibt sich sofort ein wichtiger Grund, denn die Verweigerung deutet darauf hin, dass irgendwas nicht in Ordnung ist und der Vermieter hat das Recht dazu, das zu kontrollieren.
Er nannte nun einen Grund: Weil es Unsere (Wohnungsgesellschaft) Wohnung ist. Ist nicht gültig sowas,oder?
Brief vom Vermieter bekommen in dem steht,dass er für den 17.09. einen Besichtigungstermin haben möchte. Dort steht weder ein Grund noch sonst irgendwas.
Tatsächlich steht dem VM eine Besichtigungsrecht n. § 809 BGB zu, das er daher auch nicht begründen muss.
Diesen rechtzeitig bekanntgegeben Termin habt ihr zu ermöglichen, entweder duch einen zeitnahmen, also noch in derselben Kalenderwoche vorgeschlagenen Ersatztermin oder indem ihr bei Verhinderung jemanden mit Durchführung am 17.09. beauftragt.
Andernfalls dürfte der VM seinen Anspruch auf eure Kosten klageweise beschliessen lassen und mit Gerichtsvollzieher erscheinen, der den durchsetzt.
Ws genau ist eigentlich dein Problem, ihn am Donnerstag mal 10, 15 Minuten durch die Wohnung zu führen?
G imager761
809 BGB hat mit Mietrecht absolut nichts zu tun. Eine Wohnung ist im Übrigen keine Sache im Wortsinn. Du bist also auf dem Holzweg.
Absagen bringt nichts, er wird einen neuen Termin machen, und in deiner Anwesenheit, darf der Vermieter in die Wohnung, wenn es rechtzeitig ankündigt. Könnte ja auch eine "Sicherheitsbegehung" (Brandmelder anbringe etc.) sein
Könnte ja auch eine "Sicherheitsbegehung" (Brandmelder anbringe etc.) sein
Dann hat er das gefälligst im Ankündigungsschreiben zu nennen.
Der Mieter muß nicht raten oder nachfragen warum die Besichtigung statt finden soll.
Es steht nur noch drin,dass er angeblich das Recht hätte da es im Mietvertrag drin stehen würde.
Nicht alles was in Mietverträgen steht ist wirksam.
Allerdings hat der das Recht Wohnungsbesichtigung alle 1-2 Jahre.
Dürfen Wir absagen ohne zu begründen?
Den Termin vom Vermieter muss man nicht nehmen wenn man keine Zeit hat aber dann sollte man sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und einen zeitnahen Ausweichtermin vereinbaren.
MfG
johnnymcmuff
Der Vermieter kann - ohne einen konkreten Grund - innerhalb von 1-2 Jahren eine allgemeine Besichtigung durchführen. Das Recht ergibt sich auch aus § 809 BGB.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
Ein solches Recht gibt es tatsächlich nicht. Sollte das im MV stehn, ist die Klausel unwirksam. Nur aus besonderem wichtigen Anlass kann der V. mit dem Mieter einen Termin vereinbaren, das zumindest 48 Std. zuvor. Der Mieter entscheidet letzten Endes über Tag und Uhrzeit, da er Besitzer der Wohnung ist und das Hausrecht hat.