Wie oft darf der Noch-Mieter einen Besichtigungstermin absagen.
Hallo, mein Mieter hat die Wohnung fristgemäß gekündigt. Jetzt besteht er auf seinem Recht der Besichtigungstermin mit neuen Mietern müßte 14 Tage voher angemeldet werden. Habe im Internet eine Zeitspanne von 4 Tagen Vorankündigung gelesen. Was stimmt nun, gibt es ein Gesetz dazu? Und wenn ich ihm drei Termine vorschalge, muß er einen annehmen oder hat er das Recht immer nur selber einen vorzuschlagen.
2 Antworten
also ich hab im moment das selbe problem mit meinem vermieter...war auch beim anwalt, laut anwalt sind 2 wochen völlig ok, und der vermieter muss rücksicht auf arbeit, urlaub und krankheit nehmen, und der mieter muss keinen angegebenen termin vom vermieter akzeptieren!
schau mal, hier steht das alles sehr gut : http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Das_Besichtigungsrecht_des_Vermieters.pdf