Darf der Chef die Schubladen seiner Mitarbeiter durchsuchen?

7 Antworten

genauere Informationen findest Du unter: http://www.anwalt.de/rechtstipps/ueberwachung-am-arbeitsplatz-was-ist-erlaubt_050997.html

dort wird explizit auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegangen.


Kurz zusammengefasst: Ohne akuten Verdacht keine Kontrolle. Ausnahmen sind in einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag zu regeln.

Duchsuchungen von verschlossenen Behältnissen Schubladen, Kisten, Schränke und Spinde sind nur mit richterlichem Beschluß oder mit Zustimmung des Besitzers zulässig.

Wobei der Chef oder Abt. Ltr. weder Besitzer noch Eigentümer sind. Lediglich der Firmeneigentümer ist der Eigentümer des "Behältnisses". aber der Arbeitnehmer, der dieses "Behältnis" nutzt bleibt weiterhin der Besitzer.

Also schließ den Schreibtisch ab und es ist Schluß mit den Durchsuchungen. Wenn dann der Abt.Ltr. deinen Schreibtisch aufbrechen lässt, Mach eine Anzeige wg. Einbruch und es wird eine Entlassung für den Neugierigen Gesetzesbrecher geben. Besonders, wenn Du in den Schreibtisch etwas hineinlegst, wass einen Wert haben könnte und dein Eigentum ist.

Gruß Uli


Kommt darauf an.

Wenn die nutzung Privat gestattet ist bzw es private sind dann nicht, die geschäftlichen schon

Wenn jemand aus dem Kollegium was gestohlen hat, der Chef kommt dahinter und kein Mitarbeiter beknnet sich dazu, denke ich das der Chef in so einer Ausnahmesituation die Schubladen durchsuchen darf. Ohne jeglichen Grund darf er dies allerdings nicht.

es wurde niemanden was gestohlen, er macht des einfach mal hin und wieder. Weiß ich nicht warum.

Solange es nicht im privaten Haus ist, aber im Unternehmen das Büro, dann "Ja", wenn ich mich nicht irre.

Auch in der Firma hat man ein gewisses Recht auf Privatsphäre. Natürlich gehören die Grund- und Produktionsmittel, also auch ein Schreibtisch oder ein Schrank, deiner Firma, also ist dein Chef dafür verantwortlich.

Man sollte also beim Antritt der Stelle klären, ob die Firma einen Spind oder wenigstens eine abschließbare Schublade für persönliche Dinge zur Verfügung stellt. Ist das der Fall, dann darf der Chef nur bei begründetem Verdacht eines Fehlverhaltens und nur in deinem Beisein deinen Privatbereich durchsuchen.