Darf der Arbeitgeber uns bei Kassenminus das Geld von Gehalt abziehen ?
Hallo, Ich arbeite nebenbei an einer Tankstelle und habe folgende Frage: Ist es gesetzlich rechtens, dass der Arbeitgeber uns bei Kassenminus den Differenzbetrag vom Gehalt abzieht? (Siehe Paragraph 6 im angehängten Bild)
5 Antworten
Nein! Ich hatte mich da mal bei einem Anwalt erkundigt weil ich auch eine Stelle annehmen w0llte und mir das so gesagt wurde. Nur bei groberfahrläßigkeit kann der Arbeitgeber Ersatz verlangen. Nur die grobefahrläßigkeit kann nicht der Arbeitgeber feststellen sondern nur das Gericht! Such dir bitte eine Rechtsschutzversicherung oder geh zur Gewerkschaft damit du Hilfe hast wenn das Rhema auf den Tisch kommen würde!
Schau hierzu einmal unter folgenden Links nach:
HENSCHE Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und allgemeine ...
www.hensche.de › Handbuch Arbeitsrecht › Arbeitsrecht - AMankovereinbarung: lt. Wikipedia
Grundsätzlich stellt ein Fehlbetrag in der Kasse eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dar. Insofern haftet er nach den allgemeinen Vorschriften der § 619a, §§ 280 ff. i.V.m. dem Arbeitsvertrag. Da es allerdings meist dem Arbeitgeber nicht gelingen wird, positiv ein Verschulden
des Arbeitnehmers nachzuweisen, werden oft Mankovereinbarungen
getroffen. Grundsätzlich ist eine solche Mankoabrede auch zulässig, wenn
sie eine sinnvolle, den Eigenarten des Betriebs und der Beschäftigung
angepasste Beweislastverteilung enthält.
In der Rechtsprechung haben sich Kriterien herausgebildet an denen die Mankovereinbarung geprüft werden muss. [1]
Diese müssen klar und eindeutig vereinbart sein und dem Arbeitnehmer
muss für die Übernahme der Mankohaftung ein angemessener
wirtschaftlicher Ausgleich vertraglich gewährt werden. Ferner haftet der
Arbeitnehmer dann nicht in voller Höhe des Fehlbetrages, sondern nur
bis zur Höhe des Mankogeldes.
Mankohaftung und Kassenfehlbestände – wer zahlt? | Arbeitsrecht.org
www.arbeitsrecht.org/.../arbeitsvertrag/mankohaftung-und-kassenfehlbestaende-wer-z...würde quasi bedeuten, du haftest für den gesammten warenbestand....
den vertrag würde ich nicht unterschreiben
Das geht schon mit der Mankohaftung. Aber dann muss man dafür einen finanziellen Ausgleich bekommen, wenn man verschuldensunabhängig haften soll. Google mal Arbeitnehmerhaftung oder Mankohaftung. Hier zum Beispiel gut beschrieben https://www.ahs-kanzlei.de/2014/10/haftung-arbeitnehmer/#sonder
Nur wenn dir vor Arbeitsbeginn nach einer Bestandsprüfung die Kasse übergeben wurde und nur du die Kasse bedienst.
Auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber kein Verschulden im Sinne grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz nachweisen kann.
Ansonsten muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Mankogeld zahlen, und der Arbeitnehmer ist zum Ausgleich einer Differenz nur in Höhe des Mankogeldes verpflichtet.
Die in der Frage genannte Klausel benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist darum nichtig!