Darf der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit zu einem Gespräch einladen?

14 Antworten

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Sie sind nicht verpflichtet Ihrem Arbeitgeber Angaben zur Diagnose oder der Behandlung zu machen. Sie sind nur verpflichtet dem Arbeitgeber unverzüglich Ihre Arbeitsunfähigkeit und die Dauer derselben mitzuteilen.

Aus diesem Grund kann er gar nicht wissen ob Sie in der Lage einer solchen Einladung Folge zu leisten. Er darf auch nicht verlangen dass Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch kommen. Vermutlich will der Arbeitgeber Druck aufbauen, damit Sie schneller wieder arbeiten kommen. Mobbing ist das aber noch nicht.

Wenn der Arbeitgeber Zweifel an Ihrer Erkrankung hat bleibt ihm nur die Krankenkasse zu kontaktieren, damit diese Sie zum Vertrauensarzt schickt. Dieser Untersuchung können Sie sich nicht entziehen.

Soweit die Theorie, nun zur Praxis.

Sie müssen entscheiden ob die Gefahr besteht dass Sie Nachteile in Kauf nehmen müssen wenn Sie sich dem Personalgespräch verweigern.

Gehen Sie auf gar keinen Fall zu dem Gespräch wenn

  1. sie bettlägrig sind oder

  2. dies Ihrer Gesundung entgegensteht.

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber dann mit dass Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind an dem gespräch teilzunehmen.

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist zwar theoretisch möglich, dennoch sehr unwahrscheinlich, da eine längerfristig eine negative gesundheitliche Prognose gestellt werden können muss.

Einmalig ein paar Wochen im Laufe der Firmenzugehörigkeit sind nicht ausreichend für eine negative gesundheitliche Prognose. Sollte der Arbeitgeber die krankheitsbedingte Kündigung tatsächlich versuchen, hätten er keine Chancen diese Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt durchzubekommen.

Was ich an Ihrer Stelle tun würde?

Den Arbeitgeber anrufen und höflich mitteilen dass Sie zu diesem Gespräch aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen können. Den Geschäftsführer darum bitten mit dem Gespräch so lange zu warten bis Sie wieder gesund sind. Fragen Sie nach der Tagesordnung. Eventuell können Sie anbieten das Gespräch telefonisch zu führen, dies gilt allerdings nicht wenn das Gespräch unerfreulich Natur sein wird.

Haben Sie einen Betriebsrat? Wenn ja, schalten Sie diesen frühstmöglich ein.

Wenn Sie auf Grund Ihrer Funktion telefonisch erreichbar sein müssen, gehen Sie bei Anrufen ans Telefon.

Ansonsten kurieren Sie sich erst einmal in Ruhe aus und warten ab was der Arbeitgeber von Ihnen will.

Gute Besserung!

Peter Kleinsorge

erweh  10.02.2010, 16:58

Wie immer eine Qualifizierte, Richtige und ausführliche Antwort. Leider kann ich Dir den Stern nicht geben, Peter, aber verdient hast Du ihn. So mußt Du Dich mit einem DH begnügen.

gutfra 
Fragesteller
 10.02.2010, 17:33

Vielen Dank, die Antwort hat mir schon sehr geholfen... insgesamt ist es natürlich eine blöde Situation.

Kleinsorge  10.02.2010, 22:30
@gutfra

Gern geschehen, danke für den Stern. Wenn Sie einen Rat brauchen können Sie mich gerne ansprechen. Ich drücke Ihnen die Daumen.

LG Peter Kleinsorge

also wenn du krank geschrieben bist, dann würde ich schon mal nicht zur dieser merkwürdigen Einladung zum Gespräch gehen. Wer krank ist ist krank und dein Chef kann warten bis du wieder gesund bist. Der spinnt wohl!

Wahrscheinlich will er dich fragen wie lange diese krankheit noch dauert und wann du wieder Einsatzfähig bist. Sowas kann man aber auch am Telefon machen und dazu brauchst du nicht während einer Krankheit dort aufschlagen.

Also ich würde das nicht machen. Hier musst du vorsichtig sein.

Ruf da an un sag du bist bereit für ein Gespräch, aber erst wenn du wieder gesund bist. Zur Zeit bist du nicht in der Lage zu kommen. ich meine das ist auch nicht rechtens was dein netter Chef da fabriziert.

Ich drück dir die Daumen. Gute Besserung

Toll diese ganzen Fachanwälte hier. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber einen arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiter zu einem Gespräch einladen. Diesem darf der Mitarbeiter nur fernbleiben, wenn hierfür aus ärztlicher Sicht Hinderungsgründe bestehen (z. B. verordnete Bettruhe). Arbeitsunfähigkeit bezieht sich immer auf die vertraglich geschuldete Arbeit. Darum ist der Arzt auch verpflichtet, die Tätigkeit des Patienten zu erfragen um hieraus entscheiden zu können ob nur eine Krankheit oder eine Arbeitsunfähigkeit besteht - kleiner Unterschied-. Sollten keine Hinderungsgründe für die Gesprächsteilnahme bestehen wäre die Teilnahme dringend anzuraten, da ansonsten auch abgemahnt werden kann.

du solltest deinem arbeitgeber freundlich mitteilen, dass du gern zu einem gespräch bereit bist, aber erst wenn du wieder gesund bist. evtl. kannst du ihm ja anbieten, unaufschiebbare fragen am telefon zu klären. ansonsten musst du deinem ag keine auskunft über deine krankheit geben und wann du wieder gesund bist, kannst du ja wohl kaum wissen. der arbeitgeber kann evtl. eine einschätzung deines wrztes verlangen, wie der verlauf deiner krankheit ist, aber wie gesagt, keine diagnose.

Geh hin, er wird Dir nicht den Kopf abreißen. Vielleicht will er einfach auch wissen, wie lange Du noch fehlen wirst. Schließlich muss er auch planen können. Wenn Du seither nie länger und auch nicht öfter krank warst, wird er Dich nicht gleich rauswerfen wollen.