Darf das Arbeitsamt meinen Lebenslauf preisgeben?

5 Antworten

Nein. Fällt unter Datenschutz.Sicher sein kannst du dir nie, Menschen machen Fehler, aber eigentlich sind gerade Behörden und öffentliche Einrichtungen in der Beziehung übervorsichtig.

hast Du noch Unterhalsansprüche die Du geltend machen muß, oder deren Geltungs-machung an die Arge automatisch abgetreten sind.. werden die sich mit den Unterhaltsschuldnern ( beide Eltern) in Verbindung setzen..

Deine pers. Dat. werden nicht preisgegeben, aber alle die für den Nachweis des berechtigten Überleitunganspruch nötig sind ..

dazu ...Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären

Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.... mehr dort ...§ 33 Übergang von Ansprüchen

Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit stehen allesamt unter Schweigepflicht und dürfen ohne Weiteres keinerlei Informationen rausgeben.

Grundsätzlich darf dort natürlich keiner irgendwelche Informationen über dich rausgeben. Vitamin B macht aber auch vor dem Arbeitsamt nicht Halt ;-) Bedeutet also, dass du nie eine 100%ige Garantie hast.

Meines Empfindens nach unterstehen die Mitarbeiter des Arbeitsamtes/Jobcenter der Schweigepflicht. Erkundige Dich doch just for fun mal bei der Agentur für Arbeit nach einem Datenschutzbeauftragten.